Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund unseres Sommerfestes sind wir am 03. September 2026 bis 14 Uhr erreichbar. Am 04. September 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team von Sack Fachmedien
Loseblattwerk, Deutsch, 448 Seiten, in Schlaufe, Format (B × H): 160 mm x 222 mm, Gewicht: 547 g
Bayerische Gemeindeordnung 34. Ergänzungslieferung
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-406-81752-6
Verlag: C.H.Beck
FAQ zu Loseblattwerken (mit und ohne Fortsetzungsbezug)
Rechtsstand: 15. Januar 2024
Loseblattwerk, Deutsch, 448 Seiten, in Schlaufe, Format (B × H): 160 mm x 222 mm, Gewicht: 547 g
ISBN: 978-3-406-81752-6
Verlag: C.H.Beck
Mit der 34. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2024) konnten die umfangreichen Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24.7.2023 berücksichtigt werden.
Die Kommentierungen folgender Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung wurden überarbeitet:
- Art. 1. Begriff
- Art. 2. Name
- Art. 5. Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit
- Art. 5a. Eingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt
- Art. 11. Änderungen
- Art. 12. Zuständige Behörde; Fortgeltung des Ortsrechts
- Art. 15. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinne und Bürger
- Art. 16. Ehrenbürgerwürde
- Art. 17. Wahlrecht + Exkurs Gemeindewahlrecht
- Art. 18. Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
- Art. 18a. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Art. 22. Verwaltungs- und Finanzhoheit + Exkurs über Gemeindefinanzrecht
- Art. 45. Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse
- Art. 60a. Ortssprecherinnen und Ortssprecher
- Art. 61. Allgemeine Haushaltsgrundsätze
- Art. 65 Erlaß der Haushaltssatz.
- Art. 71 Kredite
- Art. 72. Kreditähnliche Verpflichtungen, Sicherheiten
- Art. 73. Kassenkredite
- Art. 74. Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze
- Art. 75. Veräußerung von Vermögen
- Art. 76. Rücklagen, Rückstellungen
- Art. 87. Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 90. Organe des Kommunalunternehmens; Personal
- Art. 91. Sonstige Vorschriften für Kommunalunternehmen
- Art. 97 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
- Art. 110. Rechtsaufsichtsbehörden
- Art. 114. Bestellung eines Beauftragten
- Art. 120. Rechtsverordnungen
- Art. 120a. Gemeindewirtschaftliche Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie
- Art. 120b. Übergangregelungen
- Art. 122. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter, alle Kommunalbehörden und Verbände.




