BDO Austria GmbH | Gemeinnützige Organisationen in der Praxis | Buch | 978-3-7041-0897-5 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 232 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 442 g

BDO Austria GmbH

Gemeinnützige Organisationen in der Praxis

Die häufigsten Irrtümer von Vereinen und anderen NPOs
3. Auflage 2025
ISBN: 978-3-7041-0897-5
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)

Die häufigsten Irrtümer von Vereinen und anderen NPOs

Buch, Deutsch, 232 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 442 g

ISBN: 978-3-7041-0897-5
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)


Basiswissen für Leitungsorgane und Funktionäre

Egal ob als Verein, Privatstiftung, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft organisiert: Kriterien wie Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit rücken auch bei Non-Profit-Unternehmen zunehmend in den Vordergrund des Handelns. Gemeinnützige Organisationen genießen zudem zahlreiche steuerliche Privilegien. Wer allerdings den gemeinnützigen Status erlangen und anschließend aufrechterhalten will, muss die mitunter komplexen steuerlichen Spielregeln beachten.

Das Handbuch in der 3. Auflage gibt einen Überblick über die häufigsten Irrtümer, denen Non-Profit-Organisationen unterliegen:

• „NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden“
• „Die Abfassung der Statuten ist eine reine Formsache“
• „Leitungsorgane und Funktionäre haften nicht“
• „Das Führen von Büchern ist für NPOs überflüssig“
• „Prüfung ist gleich Prüfung“
• „Der gute Zweck heiligt alle Mittel – jede Tätigkeit ist erlaubt“
• „Jede NPO ist steuerlich begünstigt“
• „Von NPOs erhaltene Tätigkeitsvergütungen und Aufwandsentschädigungen sind beim Empfänger steuerfrei“

Die ideale Lektüre für alle Leitungsorgane und Funktionäre in NPOs sowie deren Berater – mit zahlreichen Tipps und Hinweisen für die Praxis.

Inhalt bezieht sich auf Österreichisches Recht.

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Zielgruppe


Leitungsorgane und Funktionäre in NPOs sowie deren Berater


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Irrtum 1 NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden
1.1 Der Verein nach dem Vereinsgesetz (VerG)

1.1.1 Allgemeines

1.1.2 Vereinsgründung

1.1.3 Statuten des Vereins

1.1.4 Organe des Vereins

1.2 Die Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015

1.2.1 Allgemeines

1.2.2 Errichtung einer Stiftung/eines Fonds

1.2.3 Gründungserklärung

1.2.4 Stammvermögen

1.2.5 Aufsicht der Stiftungs-/Fondsbehörde

1.3 Die Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG)

1.4 Rechtsformvergleich: Stiftungen nach dem BStFG 2015 vs Stiftungen nach PSG

1.5 Die Gemeinnützige Kapitalgesellschaft

1.5.1 Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (AG)

1.5.2 Die gemeinnützige GmbH

1.5.3 Die gemeinnützige FlexCo

1.6 Die gemeinnützige Genossenschaft

1.7 Die Substiftung der Innovationsstiftung

1.8 Steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an steuerlich begünstigte Stiftungen (§ 4b EStG, § 4c EStG)
1.9 Die Körperschaft öffentlichen Rechts

Irrtum 2 Die Abfassung der Statuten ist eine reine Formsache
2.1 Zwingende Bestandteile der Rechtsgrundlage zur Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen

2.2 Besonderheiten des Gesellschaftsvertrages bei der gemeinnützigen GmbH

2.3 Mängel der Rechtsgrundlage

2.4 Änderung der Rechtsgrundlage

Irrtum 3 Leitungsorgane und Funktionäre haften nicht
3.1 Allgemeines

3.2 Wie viele Organe braucht ein Verein?

3.3 Die Mitgliederversammlung als höchstes Organ

3.4 Who is who? Aufgaben und Pflichten des Leitungsorgans

3.5 Die Vertretung des Vereins nach Außen

3.6 Ausgelaufene Funktionsperiode/ Neubestellung Leitungsorgan/Konsequenzen einer fehlenden Neubestellung

3.7 Wann haften Organwalter - insbesondere das Leitungsorgan?

3.8 Haftungsausschlüsse - Einschränkung der Haftung für ehrenamtlich tätige Organwalter

3.9 Haftungsbestimmungen für Organwalter außerhalb des Vereinsgesetzes - Durchgriffshaftung

3.9.1 Kridahaftung (§ 159 StGB - grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen)

3.9.2 Insolvenzverschleppung (§ 69 Absatz 2 IO)

3.9.3 Haftungsbestimmungen für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge (§ 9 BAO und § 67 ASVG, § 80 BAO, FinStrG und § 153c StGB)

3.10 Haftung der neu gewählten Vertreter für alte Funktionsperioden der Vorgänger

3.11 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

3.12 Verwaltungsstrafbestimmungen für Vereine

3.13 Empfehlungen/Bestimmungen des NPO Governance Kodex

Irrtum 4 Das Führen von Büchern ist für NPOs überflüssig
4.1 Einordnung in Größenklassen

4.1.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

4.1.2 Verein

4.1.3 Stiftung und Fonds nach BStFG 2015

4.2 Übersicht über die Rechnungslegungsvorschriften

4.3 Laufende Buchführung

4.3.1 Wer ist für die Buchführung verantwortlich?

4.3.2 Was bedeutet doppelte Buchführung und wer ist dazu verpflichtet?

4.3.3 Exkurs: Abweichendes Wirtschaftsjahr

4.4 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung

4.4.1 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung des Vereins

Seite

4.4.2 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung der Stiftung und des Fonds nach dem BStFG 2015

4.5 Jahresabschluss (qualifizierte Rechnungslegung)

4.5.1 Jahresabschluss nach dem UGB

4.5.2 Besonderheiten für Vereine

4.5.3 Besonderheiten für Privatstiftungen

4.5.4 Besonderheiten für Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015

4.6 Internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Haftung nach dem URG

4.6.1 Was bedeutet Internes Kontrollsystem?

4.6.2 Was bedeutet Risikomanagement?

4.6.3 Wer ist verpflichtet ein IKS und Risikomanagement zu führen?

4.6.4 Was bedeutet die Haftung nach dem URG?

4.7 Rechenschaftsbericht

4.8 Ausgewählte Bilanzierungsfragen

4.8.1 Bilanzierung von Spendeneinnahmen

4.8.2 Bilanzierung von Subventionen und Zuschüssen

4.9 Registrierkassenpflicht

4.9.1 Voraussetzungen für die Registrierkassenpflicht

4.9.2 Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht

4.9.3 Strafen und Kontrollen

Irrtum 5 Prüfung ist gleich Prüfung
5.1 Die Rechnungsprüfung des Vereins

5.1.1 Wer ist berechtigt als Rechnungsprüfer zu fungieren?

5.1.2 Wer wählt den Rechnungsprüfer?

5.1.3 Was sind die Aufgaben des Rechnungsprüfers?

5.1.4 Welche Berichtspflichten treffen den Rechnungsprüfer?

5.1.5 Besteht für den Rechnungsprüfer ein Haftungsrisiko?

5.2 Die Stiftungsprüfung

5.2.1 Wer ist berechtigt als Stiftungsprüfer zu fungieren?

5.2.2 Wer bestellt den Stiftungsprüfer?

5.2.3 Was sind die Aufgaben des Stiftungsprüfers?

5.2.4 Welche Berichtspflichten treffen den Stiftungsprüfer?

5.2.5 Stiftungs- oder Fondsprüfung für Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015

5.3 Die Abschlussprüfung

5.3.1 Wer ist berechtigt als Abschlussprüfer zu fungieren?

5.3.2 Wer bestellt den Abschlussprüfer?

5.3.3 Was sind die Aufgaben des Abschlussprüfers?

5.3.4 Welche Berichtspflichten treffen den Abschlussprüfer?

Irrtum 6 Der gute Zweck heiligt alle Mittel - Jede Tätigkeit ist erlaubt
6.1 Abgabenrechtlich begünstigte Zwecke

6.1.1 Welche Zwecke sind gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich?

6.1.2 Wann liegt die Voraussetzung der ausschließlichen Förderung vor?

6.1.3 Grundsatz der Unmittelbarkeit

6.1.4 Erweiterung/Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

6.1.5 Welche Mindestinhalte muss die Rechtsgrundlage enthalten?

6.1.6 Stimmt die tatsächliche Geschäftsführung mit der Rechtsgrundlage überein?

6.1.7 Missbrauchsbestimmung

6.1.8 Nachversteuerung

6.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke

6.2.1 Welche Tätigkeiten werden dem "Vereinsbereich" zugeordnet?

6.2.2 Vermögensverwaltung

6.2.3 Was ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

6.2.4 Was ist ein Gewerbebetrieb?

6.3 Das Spendengütesiegel für Transparenz und Qualität

6.3.1 Welchen Zweck und welche Vorteile hat das Spendengütesiegel?

6.3.2 Wie kommt die NPO zum Österreichischen Spendengütesiegel?

6.3.3 Welche Kriterien müssen von der NGO erfüllt werden?

6.3.4 Wie lange ist das Spendengütesiegel gültig?

6.3.5 Hat die NPO aufgrund des Spendengütesiegels zusätzliche Informationspflichten?

6.4 Spendenabsetzbarkeit

6.4.1 Welche Vorteile hat die Spendenabsetzbarkeit?

6.4.2 Welche Einrichtungen sind spendenbegünstigt?

6.4.3 Wie kommt die NPO auf die Spendenliste des BMFs?

6.4.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

6.4.5 Wie lange ist der Spendenbegünstigungsbescheid des BMF gültig?

6.4.6 Spenden-Meldepflicht

Irrtum 7 Jede NPO ist steuerlich begünstigt
7.1 Anzeige- und Offenlegungspflichten

7.1.1 Folgen und Strafen der Verletzung der Anzeige- und Offenlegungsverpflichtungen

7.2 Gemeinnützige NPOs im Steuerrecht - abgabenrechtliche Begünstigungen

7.2.1 Wirtschaftliche Tätigkeiten begünstigter Körperschaften

7.3 Körperschaftsteuer - Überblick über wirtschaftliche Tätigkeiten begünstigter Rechtsträger und deren körperschaftsteuerliche Auswirkung

7.3.1 Begünstigte NPOs im Körperschaftsteuerrecht

7.3.2 Einkünfte aus nicht steuerbaren bzw steuerfreien Tätigkeiten

7.3.3 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Rahmen der Vereinssphäre und der Vermögensverwaltung

7.3.4 Einkünfte aus steuerpflichtigen Tätigkeiten

7.4 Steuerlich begünstigte NPO im Umsatzsteuerrecht

7.4.1 Begünstigte NPOs - Überblick der umsatzsteuerlichen Auswirkungen

7.4.2 Unternehmereigenschaft - begünstigter Rechtsträger

7.4.3 Einnahmen im nichtunternehmerischen Bereich (Vereinsbereich)

7.4.4 Entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbetriebe

7.4.5 Begünstigungsschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Gewerbebetriebe

7.4.6 Vermögensverwaltung - Vermietung und Verpachtung

7.4.7 Unechte Umsatzsteuerbefreiungen

7.4.8 Vorsteuerabzug

7.4.9 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Lieferungen aus der EU

7.4.10 Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung

7.5 Sonstige Steuern und Abgaben

7.5.1 Kommunalsteuer

7.5.2 Werbeabgabe

7.5.3 Glücksspielabgabe

7.5.4 Schenkungsmeldegesetz

7.5.5 Grunderwerbsteuer

7.5.6 Stiftungseingangssteuer

7.6 Beispiele der Mittelaufbringung und deren steuerliche Behandlung

7.6.1 Echte Spenden

7.6.2 Mitgliedsbeiträge

7.6.3 Vereinsfeste

7.6.4 Vereinszeitung, Herausgabe von Druckwerken

7.6.5 Sponsoring

7.6.6 Forschung

7.6.7 Benefizveranstaltung

7.6.8 Auktionen, Flohmärkte, Verkaufsaktionen

7.6.9 Fundraising Dinner

7.6.10 Vermietung von Ausstellungsflächen

7.6.11 Personalgestellung

7.6.12 Punschstände

7.6.13 Kleine Kantine - Clublokal

7.7 Körperschaften öffentlichen Rechts

7.7.1 Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

7.7.2 Gesellige Veranstaltung einer KÖR

Irrtum 8 Entlohnungen von begünstigten Rechtsträgern sind beim Empfänger steuerfrei
8.1 Allgemeines

8.1.1 Einleitung

8.1.2 Das Freiwilligenpauschale iSd GemRefG 2023

8.2 Für begünstigte Rechtsträger tätige Personenkreise

8.3 Funktionäre

8.3.1 Steuerliche Begünstigungen

8.3.2 Sozialversicherung

8.3.3 Besonderheiten bei Feuerwehrfunktionären

8.4 Sonstige Mitarbeiter

8.4.1 Ermittlung der Einkünfte bei einem unangemessen niedrigen Entgelt

8.4.2 Abgrenzung zur Ermittlung der Einkünfte bei einem angemessenen Entgelt

8.4.2.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG)

8.4.2.2 Fallweise Beschäftigung

8.4.2.3 Werkvertrag (Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 EStG)

8.5 Freiberufler/Gewerbetreibende

8.5.1 Sozialversicherung

8.6 Sportler/Schiedsrichter/Sportbetreuer

8.6.1 Beurteilung der Einkünfte

8.6.2 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

8.6.3 Sozialversicherung

8.6.4 Weitere Abgabenerleichterungen

8.6.5 Monatliche Auszahlungen über der PRAE-Grenze

8.7 Volontäre

8.8 Besteuerung von Ausländern

8.8.1 Begriffsdefinition "Ausländer"

8.8.2 Abzugsteuer für besondere Berufsgruppen

8.8.3 Alle anderen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer

8.8.4 Ferialpraktikanten und Studenten

8.9 Allgemeine Meldepflichten an das Finanzamt

8.9.1 Meldungen gem §109a EStG

8.9.2 Meldungen von PRAE

8.10 Allgemeine Meldepflichten an die Sozialversicherung

Irrtum 9 Kooperationen - NPOs dürfen nicht mit anderen zusammenarbeiten
9.1 Die Herausforderungen für gemeinnützige Rechtsträger steigen konstant - eine Situationsanalyse

9.2 Steuerrechtliche Bestimmungen zu Kooperationen von gemeinnützigen Rechtsträgern

9.2.1 Das Unmittelbarkeitsgebot

9.2.2 Mittelbare Zweckerfüllung nach dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

9.2.3 Kooperationen nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023

9.3 Exkurs: Die Trennungsrechnung im Rahmen von Förderungen der öffentlichen Hand

Irrtum 10 NPOs haben keine wirtschaftlichen Eigentümer
10.1 Meldepflichtige Rechtsträger

10.2 Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?

10.2.1 Gemeinnützige GmbH

10.2.2 Vereine

10.2.3 Privatstiftungen

10.2.4 Stiftungen und Fonds gemäß BStFG 2015

10.2.5 Exkurs: Körperschaften öffentlichen Rechts

10.3 Pflichten der Rechtsträger

10.4 Welche Daten sind zu melden?

10.5 Wer kann in das WiEReG-Register einsehen?

Irrtum 11 Alle NPOs werden gleich besteuert
11.1 Allgemeines

11.2 Gemeinnützige Rechtsträger

11.3 Eigennützige Rechtsträger

11.4 Besteuerung eigennütziger vs gemeinnütziger Rechtsträger - Gegenüberstellung

Irrtum 12 ABC der begünstigten Zwecke
12.1 Gemeinnützige Zwecke

12.2 Mildtätige Zwecke

12.3 Kirchliche Zwecke

12.4 Nicht gemeinnützige Zwecke

Anhang

Paragrafenverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Vorwort
In Zeiten rigoros verkürzter öffentlicher Mittel wird privatem und ehrenamtlichem Engagement wieder ein höherer Stellenwert beigelegt. Dies zieht sich durch alle

Lebensbereiche – vom Gesundheits- und Sozialwesen über Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Natur- und Umweltschutz bis hin zu Aktivitäten im Bereich der Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungstätigkeiten im Alltag. Dabei rücken Kriterien wie Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit auch bei Non Profit Unternehmen zunehmend in den Vordergrund des Handelns. Zudem wird Engagement im Dienst der Allgemeinheit auch steuerlich durch den Gesetzgeber belohnt. Gemeinnützige Organisationen genießen zahlreiche steuerliche Privilegien. Wer allerdings den gemeinnützigen Status erlangen und anschließend aufrechterhalten will, muss die mitunter komplexen steuerlichen Spielregeln beachten.
Das vorliegende Werk gibt Ihnen einen Überblick über die häufigsten Irrtümer,

denen Non Profit Organisationen unterliegen. Es werden dabei die möglichen Rechtsformen sowie die Besonderheiten in den Statuten dargestellt und auf Haftungsfragen der Leitungsorgane und Funktionäre eingegangen. Sie finden auch einen Überblick über die Rechnungslegung und Prüfung von Non Profit Organisationen sowie über die steuerlichen Besonderheiten. Ebenso werden die Behandlung der von einer Non Profit Organisation erhaltenen Tätigkeitsvergütung und Aufwandsentschädigung, die Auswirkungen des WiEReG sowie die automatisierte Spendenmeldung durch Non Profit Organisationen erläutert. Abschließend wird ein Überblick über die steuerliche Vorteilhaftigkeit von Non Profit Organisationen gewährt.
Die Überarbeitung der 2. Auflage des vorliegenden Werks ist in den Augen der Autoren aus zwei Gründen erforderlich geworden. Einerseits ist die Neuauflage der Tat¬sache geschuldet, dass die Finanzverwaltung nun vermehrt die Prüfung von Non

Profit Organisationen in ihren Fokus rückt. Die Auswirkungen einer solchen Abgabenprüfung für die betroffenen Organisationen können im Einzelfall gravierend sein, da bspw Statuten nicht immer rückwirkend saniert werden können und durch eine allfällige Feststellung, dass von vorneherein keine steuerliche Begünstigung iSd §§ 34 ff BAO gegeben war, im Einzelfall beträchtliche (periodenübergreifende) Steuernachzahlungen die Folge sein können. Diese können die betroffene Organisation an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit führen. Gerade deshalb ist eine den

gemeinnützigen Vorschriften entsprechende Rechtsgrundlage (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie eine in Übereinstimmung mit der Rechtsgrundlage „tatsächliche Geschäftsführung“ unerlässlich, um allfälligen negativen Konsequenzen einer Abgabenprüfung vorzubeugen.
Andererseits sind seit der 2. Auflage etliche gesetzliche und sonstige Änderungen/
Neuerungen – wie zB das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – in Kraft getreten, denen durch die Überarbeitung Rechnung getragen wurde. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Möglichkeit der Spendenbegünstigung für alle gemeinnützigen

Organisationen sowie im Bereich der Anforderungen an die Gemeinnützigkeit insbesondere eine weitere Lockerung der Unmittelbarkeitserfordernisse, aber auch eine Verschärfung bei Verletzung der Voraussetzungen. Weiters wurden die Vereinsrichtlinien mit dem Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025 aktualisiert, welche nicht nur für Vereine, sondern für sämtliche Non Profit Organisationen von Bedeutung sind.

Wien, im Oktober 2025 Die Autoren



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