Die Testierfreiheit gibt dem Erblasser das Recht, die Person seines Vermögensnachfolgers selbst zu bestimmen. Viele Erblasser haben aber darüber hinausgehende Vorstellungen, etwa wie mit dem Nachlass zu verfahren ist oder wie sich der Vermögensnachfolger zu verhalten hat, um sich des Erbes "würdig" zu erweisen. Eine Möglichkeit, diese Wünsche auch rechtlich durchzusetzen, bietet die Erbeinsetzung unter einer Verwirkungsklausel. Eva Maria Blomberg untersucht die Zulässigkeit solcher Rechtsgestaltungen. Beginnend mit der Problematik dogmatisch-konstruktiver Gestaltungsmöglichkeiten über Fragen der Auslegung bis zur Wirksamkeit solcher Klauseln in einfach-rechtlicher sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht zeigt die Autorin, dass die im Grundgesetz angelegte Vorherrschaft des Erblasserwillens sich nahezu uneingeschränkt durchsetzen muss.
Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität e.V. ausgezeichnet.
Blomberg
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Zielgruppe
Rechtswissenschaftler und -praktiker auf dem Gebiet des Erbrechts; entsprechende Institute und Bibliotheken.
Weitere Infos & Material
Blomberg, Eva Maria
Eva Maria Blomberg:
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; 2010 Promotion; derzeit Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.
Eva Maria Blomberg: Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; 2010 Promotion; derzeit Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; 2010 Promotion; derzeit Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.