Boës | Annahmeunmöglichkeit und Lohnrisiko | Buch | 978-3-16-200292-1 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 299 Seiten, Leinen, Format (B × H): 168 mm x 244 mm, Gewicht: 595 g

Reihe: Beiträge zum Arbeitsrecht

Boës

Annahmeunmöglichkeit und Lohnrisiko

Eine Untersuchung zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs aus § 615 BGB. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Annahmeverzugs.
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-16-200292-1
Verlag: Mohr Siebeck

Eine Untersuchung zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs aus § 615 BGB. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Annahmeverzugs.

Buch, Deutsch, 299 Seiten, Leinen, Format (B × H): 168 mm x 244 mm, Gewicht: 595 g

Reihe: Beiträge zum Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-16-200292-1
Verlag: Mohr Siebeck


Christoph Boës geht zunächst der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer seinen Lohn erhält, obwohl er wegen einer Störung des normalen Betriebsablaufs zeitweise nicht arbeiten konnte (sog. Annahmeunmöglichkeit). De lege lata drängen sich hierfür die Sätze 1 und 3 von § 615 BGB gleichermaßen auf. Welche der beiden Normen Anwendung findet, hängt entscheidend davon ab, ob der Annahmeverzug durch eine gleichzeitig eintretende Unmöglichkeit der Leistung ausgeschlossen wird. Auf Grundlage einer historischen und teleologischen Betrachtung gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass diese Frage für das allgemeine Schuldrecht zu verneinen ist. Damit umfasst der Annahmeverzug von vornherein auch arbeitsrechtliche Konstellationen der Annahmeunmöglichkeit. § 615 Satz 3 BGB erweist sich demgegenüber als bloß deklaratorischer Verweis auf die Voraussetzungen von Satz 1. Im Anschluss setzt sich Christoph Boës mit den Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs auseinander. Ein Ausschluss des Anspruchs kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Störung nicht nur einen einzelnen Betrieb betrifft, sondern flächendeckend eine Vielzahl von Betrieben zugleich erfasst. Bisher ist es nicht gelungen, diese Problematik überzeugend zu lösen. Der Autor zeigt eine Grenzziehung anhand des Annahmeverzugsbegriffs auf, welcher nur Erfüllungshindernisse „in der Person" des Gläubigers erfassen sollte. Das Gegenstück hierzu bilden nach der Vorstellung des Gesetzgebers rein objektive Erfüllungshindernisse. Indem man von jeglichem Schuldner- und Gläubigerverhalten abstrahiert, lassen sich solche Hindernisse anhand der jeweils geschuldeten vertraglichen Leistung rechtssicher im Einzelfall bestimmen.

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Weitere Infos & Material


§ 1 Grundlagen
Teil 1: Die gesetzlichen Voraussetzungen des Lohnfortzahlungsanspruchs
§ 2 Die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur bis 2002
§ 3 Lohnfortzahlung unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 615 S. 1 BGB
§ 4 Lohnfortzahlung unter besonderen Voraussetzungen nach § 615 S. 3 BGB?
Teil 2: Die immanenten Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs
§ 5 Kritische Überprüfung der bisherigen Ansätze
§ 6 Grenze bei objektiven Erfüllungshindernissen
Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung

§ 1 Grundlagen
Teil 1: Die gesetzlichen Voraussetzungen des Lohnfortzahlungsanspruchs
§ 2 Die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur bis 2002
§ 3 Lohnfortzahlung unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 615 S. 1 BGB
§ 4 Lohnfortzahlung unter besonderen Voraussetzungen nach § 615 S. 3 BGB?
Teil 2: Die immanenten Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs
§ 5 Kritische Überprüfung der bisherigen Ansätze
§ 6 Grenze bei objektiven Erfüllungshindernissen
Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung


Boës, Christoph
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Toulouse 1; 2020 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2025 Promotion.

Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Toulouse 1; 2020 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2025 Promotion.

Born 1995; studied law at the Universities of Passau and Toulouse 1; First State Examination in Law in 2020; legal clerkship (Referendariat) at the Higher Regional Court of Nuremberg; research assistant at the University of Passau; Second State Examination in Law in 2022; research assistant at the Chair of German, European, and International Labour Law and Civil Law at Ludwig Maximilian University of Munich; PhD in 2025.



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