Brandt | Schutz bei Nachtarbeit | Buch | 978-3-428-19501-5 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 391, 433 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 700 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Brandt

Schutz bei Nachtarbeit

Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19501-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?

Buch, Deutsch, Band 391, 433 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 700 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-19501-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist § 6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

2. Geschichtliche Entwicklung der Nachtarbeit und des Nachtarbeitsrechts
Vor der deutschen Einigung – Kaiserreich – Weimarer Republik – Nationalsozialismus – Geteiltes Deutschland – Wiedervereinigtes Deutschland

3. Geltende Gesetzeslage zur Nachtarbeit
Arbeitsschutzrecht – Kollektives Arbeitsrecht – Steuer- und Abgabenrecht – Sozialrecht

4. Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Schutzkonzepts
Anwendbarkeit der nationalen Grundrechte – Grundrechtliche Schutzpflichten und Privatrecht – Das Untermaßverbot als Prüfmaßstab – Von Nachtarbeit betroffene Grundrechte und ihre Abwägung – Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Mittel – Verfassungskonforme Neuregelung und Auslegung

5. Unionsrechtswidrigkeit des § 6 Abs. 5 ArbZG
Begrenzung der Untersuchung auf Art. 12 a) ArbZ-RL – Auslegung des Art. 12 a) ArbZ-RL im Hinblick auf Umsetzungsmaßnahmen – Keine Erfüllung der Vorgaben durch § 6 Abs. 5 ArbZG – Gerichtliche Korrektur der unionsrechtswidrigen Rechtslage

6. Grenzen tariflicher Abweichungsmöglichkeiten von § 6 Abs. 5 ArbZG
Rechtsprechung und Literatur zum Tarifvorbehalt des § 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG – Eigener Ansatz zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Hs. 1 ArbZG

7. Ergebnisse und Ausblick
Verfassungswidrigkeit des Schutzkonzepts in § 6 ArbZG – Unionsrechtswidrige Umsetzung von Art. 12 a) ArbZ-RL in § 6 Abs. 5 ArbZG – Kein Abwälzen der staatlichen Verpflichtungen auf die Tarifparteien – Verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 Abs. 5 ArbZG – Ausblick auf eine gesetzliche Neuregelung


Laurens Brandt studierte Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Marburg, Lüneburg und Genova (Italien). Im Anschluss absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaft und das Rechtsreferendariat in Leipzig. Neben seiner von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig. Seit 2024 arbeitet er als wissenschaftlicher Referent für Arbeitsrecht am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht in Frankfurt am Main und ist Dozent an der University of Labour ebendort.

Laurens Brandt studied political science and economics in Marburg, Lüneburg and Genoa (Italy). He then read law in Leipzig, where he also completed his legal training. He was a research assistant at the University of Leipzig while working on his doctorate at the Martin-Luther-University of Halle-Wittenberg, which was funded by the Hans-Böckler-Foundation. He has been working as a research associate for labour law at the Hugo Sinzheimer Institute for Labour and Social Security Law in Frankfurt am Main since 2024 and is a lecturer at the University of Labour there.



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