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Ihr Team von Sack Fachmedien
Buch, Deutsch, Band 87, 580 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 743 g
Eine Untersuchung der Sachgründe für die Anerkennung von Beurteilungsspielräumen
Buch, Deutsch, Band 87, 580 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 743 g
Reihe: Umweltrecht in Forschung und Praxis
ISBN: 978-3-339-14828-5
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Die Einführung von Beurteilungsspielräumen zur Reduktion der gerichtlichen Kontrolldichte ist ein hochrelevantes Thema im Umweltrecht. Es betrifft den effektiven Rechtsschutz und Grundfragen des Verhältnisses der drei Staatsgewalten zueinander. Im Naturschutzrecht werden die Rechtfertigung der verschiedenen Entscheidungsspielräume sowie eine untergesetzliche Standardisierung kontrovers diskutiert.Im prozessualen Umweltrecht hat die Einführung der Umweltverbandsklage in der Aarhus-Konvention, den diese umsetzenden EU-Richtlinien und dem Umweltrechtsbehelfsgesetz die Klagebefugnis erheblich erweitert. Traditionell ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht auf der Ebene der Zulässigkeit einer Klage die Klagebefugnis restriktiv an die Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts geknüpft. Auf der Ebene der Begründetheit jedoch ist die Kontrolldichte grundsätzlich umfassend. Daher stellt sich die Frage, ob die Erweiterung der Klagebefugnis mit einer Reduktion der gerichtlichen Kontrolldichte korrespondieren darf. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob die Einführung eines Beurteilungsspielraums bei Umweltverbandsklagen mit den Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie des Verfassungs- und Unionsrechts vereinbar ist.Im materiellen Umweltrecht werden Beurteilungsspielräume als Unterfall von Entscheidungsspielräumen schon länger im Atom- und Gentechnikrecht sowie bei der UVP-Vorprüfung breit anerkannt. Im Naturschutzrecht hingegen werden Entscheidungsspielräume in der Form der Einschätzungsprärogative durch das BVerwG und des „tatsächlichen strukturellen Erkenntnisdefizits“ im „Rotmilan-Beschluss“ des BVerfG unterschiedlich begründet. Diesbezüglich analysiert die Arbeit, ob diese Typen von Entscheidungsspielräumen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen und welcher Typ eines naturschutzrechtlichen Entscheidungsspielraums dogmatisch vorzugswürdig ist.Im Hinblick auf das Naturschutzrecht hat das BVerfG ebenfalls im „Rotmilan-Beschluss“ entschieden, dass der Gesetzgeber zumindest für eine untergesetzliche Standardisierung sorgen muss. Daher untersucht die Arbeit, ob die geforderte Standardisierung in verbindlicher oder unverbindlicher Form erfolgen sollte und welche Regelungsform im Fall einer verbindlichen untergesetzlichen Standardisierung zu empfehlen wäre.




