Breuer / Epiney / Haratsch | Der Staat im Recht | Buch | 978-3-428-13738-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1232, 1405 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1675 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Breuer / Epiney / Haratsch

Der Staat im Recht

Buch, Deutsch, Band 1232, 1405 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1675 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-13738-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen – ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein.

Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.

Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam. Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.

Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
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Weitere Infos & Material


A. Staatsrecht

Heinz Joachim Bonk
Betrachtungen zum Staatshaftungsrecht in Deutschland

Christian Calliess
Eigentumsrechtlicher Bestandsschutz und staatliche Genehmigung: Was man hat, das hat man?

Thomas Giegerich
The German Federal Constitutional Court's Misguided Attempts to Guard the European Guardians in Luxemburg and Strasbourg

Rolf Grawert
Vom Staat zur Demokratie. Eine staatstheoretische Skizze

Andreas Haratsch
Das Integrationsstaatsprinzip des Grundgesetzes

Stephan Hobe
Grundrechtsbindung der Streitkräfte im Ausland? – Zugleich Vorüberlegungen zu einem Streitkräfte-Entsendegesetz

Peter M. Huber
Rolle der Verfassungsgerichte in der europäischen Integration – Die Karlsruher Perspektive

Norbert Janz
Koste es, was es wolle?! – Zum Stand der Akkreditierung an den Brandenburger Hochschulen

Daniel-Erasmus Khan
Der Staat im Unrecht: Luftsicherheit und Menschenwürde

Paul Kirchhof
Annäherung an das Recht

Hans Hugo Klein
Staatsminister Goethe und das Grundgesetz des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816

David Kretzmer
The State of Israel in its Legal Dimension: The Constitutional Debate

Wolfgang Loschelder
Und nun: Islamische Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten? – Kritische Fragen zu einem fragwürdigen Projekt

Dietrich Murswiek
Die inhaltslose Gesetzesvorlage

Andreas Musil
Steuergerechtigkeit im Verfassungsstaat. Über die Bedeutung der Grundrechte im Steuerrecht

Reinhard Mußgnug
Das Mehrheitsprinzip

Michael Nierhaus
Rechtsprobleme des Rücktritts des Bundespräsidenten

Esin Örücü
Constructing a legal system without its history: the Turkish experience

Dietrich Rauschning
Verfassungspflicht zur Befolgung völkerrechtlicher Verträge

Alfred Rinken
Schuldenbremse und Landesverfassung

Michael Sachs
Zur Bedeutung der Menschenrechtsgarantien der EMRK für das deutsche (Verfassungs-)Recht

Carola Schulze
Minderheitenschutz und Minderheitenrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Christian Walter
Grundrechtliche und rechtsstaatliche Bindungen der Bundeswehr beim Einsatz im Ausland

Norman Weiß
Der Rechtsstaat im Risiko

Heinrich Amadeus Wolff
Die europäisierte deutsche Verfassung

B. Prozessrecht

Michael Dawin
Aufhebung der Ernennung eines Beamten bei Vereitelung oder Missachtung eines gerichtlichen Ernennungsverbots. Ein erster Schritt der Rechtsprechung zur Rückführung des beamtenrechtlichen Konkurrentenrechtsschutzes in das Rechtsschutzsystem der VwGO

Matthias Dombert
Am Beispiel des kommunalen Finanzausgleichs: Gedanken zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Beschwerdebefugnis

Oliver Klein
Das Bundesverfassungsgericht als gesetzlicher Richter – Gefährdungen »von innen«

Christoph Menke
Privatrecht, Klagerecht, Grundrecht. Zur Einheit der modernen Rechtsidee

Wolf-Rüdiger Schenke
Die Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht

Thorsten Ingo Schmidt
Der Anspruch auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer und die Verzögerungsbeschwerde

C. Unionsrecht

Andreas von Arnauld
»Unions(ergänzungs)völkerrecht«. Zur unions- und verfassungsrechtlichen Einbindung völkerrechtlicher Instrumente differenzierter Integration

Wolf-Rüdiger Bub und Frank Glienicke
Informationsinteressen der deutschen Finanzämter im Konflikt mit dem Recht der Niederlassungsfreiheit inländischer Kreditinstitute und ihrer unselbständigen Zweigstellen im europäischen Ausland am Beispiel Österreichs. Zu den Grenzen des § 33 Abs. 1 ErbStG aus unionsrechtlicher Sicht

Astrid Epiney
Zur Gewährleistung von »Homogenität« in Verträgen der EU mit Drittstaaten unter besonderer Berücksichtigung der Bilateralen Abkommen Schweiz – EU

Christine Langenfeld
Einwanderungssteuerung im Spannungsfeld zwischen nationalem und europäischem Recht – Was bleibt vom Gestaltungsrecht des Gesetzgebers?

Werner Meng
Die »Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse« – ein Problem d


Marten Breuer, Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2000 Promotion an der Universität Würzburg; 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2010 Habilitation an der Universität Potsdam; 2009–2012 Claussen-Simon-Dozent für Europäisches und Internationales Recht am Europa-Kolleg Hamburg; nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen, Hamburg und Konstanz seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung an der Universität Konstanz; 2009–2011 Gutachtertätigkeit im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland.

Astrid Epiney, 1980–1983 Ausbildung als »Kirchenmusikerin im Nebenamt« am Bischöflichen Institut für Kirchenmusik, Mainz; 1984–1991 Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und an der Universität Lausanne; 1989 Erstes juristisches Staatsexamen; 1991 Lizentiat im schweizerischen Recht; 1991 Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 1991/1992 Nachdiplomstudium am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz (LL.M.); 1994 Habilitation an der Universität Mainz; 1990/1991 und 1992–1994 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut de Hautes Etudes en Administration Publique, Lausanne; seit 1994 Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht an der Universität Freiburg/CH; seit 1995 geschäftsführende Direktorin des dortigen Instituts für Europarecht.

Andreas Haratsch, Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 1988 Erstes juristisches Staatsexamen; WS 1990/91 Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; 1992 Zweites juristisches Staatsexamen; 1997 Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 2003 Habilitation an der Universität Potsdam; nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Konstanz und der FernUniversität in Hagen seit 2007 Inhaber des Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht an der FernUniversität in Hagen; 2008 bis 2010 Visiting Fellow an der Doshisha Law School, Kyoto/Japan; seit 2008 stellvertretender Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an der FernUniversität in Hagen.

Stefanie Schmahl, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz, Genf und Heidelberg; 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1993 Diplôme Supérieur de Droit Comparé, Straßburg; 1995 LL.M. an der Universidad Autónoma de Barcelona; 1996 Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2004 Habilitation an der Universität Potsdam; nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen, Regensburg, Bremen und Düsseldorf seit 2007 Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 2008 bis 2010 Rechtsexpertin zu »Child-friendly Justice« beim Europarat; 2011 Prozessvertretung für die Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; 2011 bis 2013 Mitglied der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts beim Deutschen Bundestag; seit 2012 Stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Nach Studium und Staatsprüfungen in Mainz und Wiesbaden war Norman Weiß ab 1994 Assistent an der Universität Potsdam bei Prof. Dr. Eckart Klein. Promotion 1999 (»Objektive Willkür«) und Habilitation 2007 (»Kompetenzlehre Internationaler Organisationen«). Senior Researcher im MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam; Lehrstuhlvertretungen u.a. in Göttingen, Münster und an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Forschung und Publikationen zu Rechtsschutz, Rechtsstaat, Menschenrechten und internationalen Organisationen.


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