Collin | 'Wächter der Gesetze' oder 'Organ der Staatsregierung'? | Buch | 978-3-465-03111-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 16, 452 Seiten, LEINEN, Format (B × H): 184 mm x 245 mm, Gewicht: 840 g

Reihe: Rechtsprechung

Collin

'Wächter der Gesetze' oder 'Organ der Staatsregierung'?

Konzipierung, Einrichtung und Anleitung der Staatsanwaltschaft durch das preußische Justizministerium. Von den Anfängen bis 1860. Diss. Humboldt-Univ. Berlin 1998/99

Buch, Deutsch, Band 16, 452 Seiten, LEINEN, Format (B × H): 184 mm x 245 mm, Gewicht: 840 g

Reihe: Rechtsprechung

ISBN: 978-3-465-03111-6
Verlag: Klostermann


Bis heute gilt die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts als Epoche des "liberal-rechtsstaatlichen Strafrechts". Auch die Einführung der Staatsanwaltschaft Mitte des 19. Jahrhunderts wird mit dem Prädikat "liberal-rechtsstaatlich" benotet. Der Begriff des "Gesetzeswächters" gibt hierfür das Stichwort, indem er dem zeitgenössischen Gesetzgeber die Motivation unterstellt, die Einführung der Staatsanwaltschaft aus rechtsstaatlichen Motiven betrieben zu haben.

Diese Auffassungen überprüft der Autor, indem er die einschlägigen Überlieferungen vor allem des preußischen Justizministeriums untersucht. Dabei ergibt die Analyse der Gesetzgebungsmaterialien, dass die Einführung der Staatsanwaltschaft auf das Bestreben der Regierung zurückzuführen ist, der Exekutive angesichts der sich verfestigenden Unabhängigkeit der Gerichte einen stärkeren Einfluss zu verschaffen. Dieses Ziel verfolgte das Justizministerium nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen konsequent weiter, indem es durch Weisungen zur Interpretation der strafprozessualen Vorschriften die Stellung der Staatsanwaltschaft verstärkte und sie gleichzeitig einer strikten Anbindung an die Belange der Verwaltungsbehörden unterwarf. Die dadurch geschaffenen institutionellen Rahmenbedingungen ermöglichten es dem Justizministerium, nachhaltig auf die Strafrechtspflege Einfluss zu nehmen, beispielsweise indem es die systematische Einlegung von Rechtsmitteln anwies, wenn Gerichte bei der Auslegung strafrechtlicher Normen von der ministeriellen Auffassung abwichen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Behauptung von der rechtsstaatlichen Geburt der Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrechterhalten lässt; ebensowenig passt dieses Etikett auf die der Einrichtung der Staatsanwaltschaft nachfolgende Strafrechtspraxis.
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Zielgruppe


Rechtshistoriker, Juristen, Historiker


Autoren/Hrsg.



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