Flume | Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts | Buch | 978-3-642-61789-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 416 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft

Flume

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts

Zweiter Teil Die juristische Person

Buch, Deutsch, 416 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft

ISBN: 978-3-642-61789-8
Verlag: Springer


Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Übereinstimmung mit der Legalordnung die Perso­ nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat­ recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka­ pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein­ schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso­ nengesellschaft dadurch bestimmt, daß dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heißt, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietät" zugrunde lag, daß der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli­ gatorisches Rechtsverhältnis unter den Kontrahenten" begründet. Die Perso­ nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehört jedoch ebenso wie die ju­ ristische Person dem Personenrecht an. Man könnte sogar der Ansicht sein, daß die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehört.
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Zielgruppe


Graduate


Autoren/Hrsg.


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I: Das Wesen der Gesamthandsgesellschaft.- § 1 Die Gesamthandsgesellschaft als Rechtsfigur des Personenrechts und die Gesellschaft als schuldrechtliches Rechtsverhältnis.- § 2 Der Gesellschaftsvertrag als personenrechtlicher und als schuldrechtlicher Vertrag.- § 3 Der gemeinsame Zweck als konstituierendes Element der Personengesellschaft.- § 4 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft.- § 5 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft und das Gesellschaftsvermögen.- § 6 Die Gesamthandsgesellschaft als Besitzer.- II: Die Abgrenzung der Gesamthandsgesellschaft zur juristischen Person und zur Bruchteilsgemeinschaft.- § 7 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft und die juristische Person.- § 8 Die Gesellschaft als Gesamthand und die Rechtsgemeinschaft nach Bruchteilen.- III: Die Mitgliedschaft in der Gesamthandsgesellschaft.- § 9 Die Mitgliedschaft in der Gesamthandsgesellschaft als subjektives Recht und Rechts-verhältnis.- § 10 Der personenrechtliche Inhalt der Mitgliedschaft.- § 11 Die vermögensmäßigen Bezüge der Mitgliedschaft.- § 12 Die Abfindung nach Abfindungsklauseln beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft.- IV: Die Privatautonomie im Recht der Personengesellschaft.- § 13 Die Problematik der Gestaltungsfreiheit für Gesellschaftsverträge.- § 14 Selbstbestimmung und Fremdbestimmung im Recht der Personengesellschaft.- § 15 Privatautonomie und Pflichtbindung als Prinzipien der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft.- V.- § 16 Schuld und Haftung bei der Personengesellschaft.- VI: Die Rechtsnachfolge in die Mitgliedschaft.- § 17 Die Rechtsnachfolge in die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft durch Übertragung der Mitgliedschaft.- § 18 Die Nachfolge in die Mitgliedschaft ineiner Personengesellschaft beim Tode eines Gesellschafters.- VII. Die Entscheidung BGH II ZR 120/75 vom 10. 2. 1977 und die sich daraus für die Kautelarjurisprudenz ergebenden Folgerungen.- Entscheidungsregister.


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