Frank | Die Mietpreisbremse | Buch | 978-3-8288-3836-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 304 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 526 g

Frank

Die Mietpreisbremse

Eine Analyse der Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Neu- und Wiedervertragsmiete auf 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8288-3836-9
Verlag: Tectum

Eine Analyse der Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Neu- und Wiedervertragsmiete auf 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete

Buch, Deutsch, 304 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 526 g

ISBN: 978-3-8288-3836-9
Verlag: Tectum


Alexandra Frank befasst sich mit der Umsetzung der ?u?erst umstrittenen ?Mietpreisbremse?. Sie analysiert dabei das Herzst?ck des Mietrechtsnovellierungsgesetzes vom 6. M?rz 2015, durch das die ?? 556 d?g in das B?rgerliche Gesetzbuch eingef?gt worden sind. Die Autorin stellt dar, inwieweit die Neuregelungen geeignet sind, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel einer D?mpfung des Mietanstieges auf dem angespannten Mietwohnungsmarktes zu erreichen. Die Analyse zeigt die St?rken und Schw?chen der ?? 556d ff. BGB und deren Folgen f?r die Mietvertragsparteien auf und enth?lt praktische ?nderungsvorschl?ge f?r eine effektivere Umsetzung der ?Mietpreisbremse?. In einer Gegen?berstellung der Universit?tsst?dte Marburg und T?bingen untersucht die Autorin zudem die Auswirkungen eines fehlenden Mietspiegels bei der Umsetzung der Mietpreisbremse und zeigt damit die mangelnde Praktikabilit?t der Neuregelungen in St?dten und Gemeinden ohne eine de lege lata normierte Pflicht zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels auf.

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Literaturverzeichnis
Einleitung

1. Kapitel Das Mietrechtsnovellierungsgesetz im Überblick

A. Regelungsbedarf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

I. Beschreibung der aktuellen Situation in Deutschland

II. Bisheriges verfügbares rechtliches Instrumentarium

1. Mietpreisüberhöhung, § 5 WiStG

2. Mietwucher

3 Preisgrenzen im laufenden Mietverhältnis

a) Die ortsübliche Vergleichsmiete, § 558 Abs. 1 BGB

b) Die Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB

B. Intention und Notwendigkeit der Regelungen

C. Wesentlicher Inhalt der Regelungen zur Mietpreisbegrenzung

I. Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und Verordnungsermächtigung, § 556d BGB

II. Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung, § 556e BGB

III. Ausnahmen, § 556 f. BGB

IV. Rechtsfolgen, § 556g Abs. 1 und Abs. 2 BGB

V. Auskunftsanspruch des Mieters, § 556g Abs. 3 BGB

VI. Staffel- und Indexmiete, §§ 557a, 557b BGB

D. Ziele des Gesetzgebers

I. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

II. Keine Beeinträchtigung des Anreizes für Investitionen in den Wohnungsneubau

III. Keine Behinderung des Anreizes für den Vermieter bei Mieterwechsel im Bestand zu modernisieren

IV. Konsequentere Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete

V. Linderung des Drucks auf Bestandsmieter

VI. Höhere Gewichtung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Bezugspunkt

VII. Wirtschaftlich erfolgreiche sowie ökologische und sozial verträgliche Gestaltung des gesellschaftlichen Strukturwandels

E. Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Grundgesetzes

I. Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG

1. Verhältnismäßigkeit

a) Legitimes Ziel

b) Geeignetheit

c) Erforderlichkeit

d) Angemessenheit

2. Verfassungsrechtlicher Schutz des Mietinteressenten

II. Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG

F. Die Mietpreisbremse aus ökonomischer Sicht

2. Kapitel Schwerpunkte der kritischen Analyse der neuen Bestimmungen

A. Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, § 556d Abs. 1 BGB

B. Verordnungsermächtigung, § 556d Abs. 2 BGB

C. Berücksichtigung der Vormiete, § 556e Abs. 1 BGB

I. Mietminderungen

II. Mieterhöhungen

III. Kritische Bewertung

D. Berücksichtigung einer durchgeführten Modernisierung, § 556e Abs. 2 BGB

E. Ausnahmen, § 556 f. BGB

I. Erste Nutzung und Vermietung einer Wohnungen nach dem 01. Oktober 2014, § 556 f. S. 1 BGB

II. Umfassend modernisierte Wohnungen, § 556 f. S. 2 BGB

F. Auswirkungen auf die Staffel- und Indexmiete, §§ 557a Abs. 4, 557b Abs. 4 BGB

I. Staffelmiete, § 557a BGB

1. Hintergrund und Umfang der Regelung

2. Kritik an der Neuregelung

II. Indexmiete, § 557b BGB

G. Rechtsfolgen, § 556g BGB

I. Abweichungsverbot zum Nachteil des Mieters, § 556g Abs. 1 S. 1 BGB

II. Teilunwirksamkeit, § 556g Abs. 1 S. 2 BGB

III. Rückforderungsanprüche nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, § 556g Abs. 1 S. 3,

4 BGB

IV. Abhängigkeit der Rückforderungsansprüche von einer qualifizierten Rüge des Mieters, § 556g Abs. 2 BGB

H. Auskunftsanspruch des Mieters, § 556g Abs. 3 BGB

I. Formerfordernis, § 556g Abs. 4 BGB

J. Kritik an der gesetzlichen Regelung und Vorschläge de lege ferenda

I. Novellierung von § 5 WiStG

II. Ausweis ausreichenden Baulands und Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau

III. Bundesweite Einführung der Mietpreisbegrenzung

IV. Erfordernis eines nachweislichen Unterangebotes

V. Zumutbare Mobilitätserwartung an den Mietinteressenten

VI. Pflicht zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

VII. Koppelung der Mietpreisbremse auf Ebene der gesetzlichen Ermächtigung mit einem Maßnahmeplan

VIII. Keine Geltung der Mietpreisbegrenzung bei nachgewiesenen Verlusten und Kostenunterdeckung des Vermieters

IX. Beschränkung der Mietpreisbegrenzung auf unternehmerisch bewirtschaftetes Immobilieneigentum

3. Kapitel Die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn im Rahmen des § 556d Abs. 1 BGB

A. Voraussetzungen des § 556d Abs. 1 BGB

I. Mietvertrag über Wohnraum

II. Vertragsschluss

1. Erneuerung eines Mietverhältnisses

2. Parteiwechsel und Novation

3. Ersatzmieter

III. Der Begriff „angespannter Wohnungsmarkt“

1. Die Legaldefinition in § 556d Abs. 2 BGB und die maßgeblichen Indikatoren

a) Der starke Anstieg der Mieten, § 556d Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BGB

b) Die durchschnittliche Mietbelastung, § 556d Abs. 2 S. 3 Nr. 2 BGB

c) Versorgungsengpässe, § 556d Abs. 2 S. 3 Nr. 3 BGB

d) Geringer Leerstand, § 556d Abs. 2 S. 3 Nr. 4 BGB

e) Der unbestimmte Rechtsbegriff „angespannter Wohnungsmarkt“, § 556d Abs. 2 S. 2 BGB

aa) Die Bestimmung der Anspannung auf dem Wohnungsmarkt

bb) Wahrung des Bestimmtheitsgebotes aus Art. 80 Abs.1 S. 2 GG

cc) Weitere Kritik und eigene Stellungnahme

2. Beschränkung der Rechtsverordnung auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil

3. Segmentsbezogene Betrachtung

4. Beurteilungsspielraum

5. Die Befristung der Gebietsverordnung

6. Die Begründung der Gebietsverordnung

7. Die Koppelung der Gebietsverordnung mit einem Maßnahmenplan

8. Das Verhältnis des § 556d Abs. 2 BGB zu § 558 Abs. 3 BGB und zu § 577a Abs. 2 BGB

B. Die Rechtsfolge des § 556d BGB – Begrenzung der Neu- und Wiedervermietungsmiete

I. Die zulässige Höhe der „Miete“

1. Inklusivmiete und Teilinklusivmiete

2. Die Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen

II. Bemessungsgrundlage: Die ortsübliche Vergleichsmiete, § 558 Abs. 2 BGB

1. Der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete

2. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete

3. Die Bezugspunkte der ortsüblichen Vergleichsmiete

a) Allgemeines

b) Die maßgeblichen Mieten

aa) Räumliche Komponente

bb) Zeitliche Komponente

cc) Sachliche Komponente

c) Der maßgebliche Wohnraum

d) Die fünf Wohnwertmerkmale

aa) Allgemeines

(1) Vergleichbarkeit

(2) Objektive Kriterien

(3) Vereinbarungen über Wohnwertmerkmale

bb) Das Merkmal „Art des Wohnraumes“

cc) Das Merkmal „Größe der Mietwohnung“

(1) Bedeutung der Wohnungsgröße zur Ermittlung der „Quadratmetermiete“

(2) Ermittlung der Wohnungsgröße

(3) Das Problem der Flächenabweichung

(a) Auswirkungen auf das Wohnwertmerkmal „Größe“

(aa) Zu klein angegebene Fläche

(bb) Zu groß angegebene Fläche

(b) Auswirkungen auf die Gesamtmiete

(aa) Zu klein angegebene Fläche

(bb) Zu groß angegebene Fläche

dd) Die „Ausstattung“ der Mietwohnung

ee) Das Merkmal „Lage der Wohnung“

ff) Das Merkmal der „Beschaffenheit der Wohnung“

e) Die unerheblichen Wohnwertmerkmale

f) Die Gewichtung der einzelnen Wohnwertmerkmale

g) Mischungsverhältnis

h) Die Üblichkeit der Miete

aa) Das Verbot der Diskriminierungsmieten

bb) Ausreißermieten

cc) Die Ermittlung der Üblichkeit – Zweidrittelspanne

i) Zusammenfassung

4. Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels

a) Voraussetzungen für die Anwendung des Mietspiegels auf die konkrete Vertragswohnung

aa) Örtlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des Mietspiegels

bb) Hinzurechnung von Zuschlägen

b) Die Erstellung des Mietspiegels

aa) Allgemeines

bb) Der richtige Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete

cc) Datenerhebung bezüglich des relevanten Wohnungsmarktes

(1) Stichprobenhafte Datenerhebung

(2) Abbildung des „üblichen“ Marktes – Extremwertbereinigung

(3) Auswirkungen der Extremwertbereinigung auf die Mietpreisbremse

dd) Datenauswertung

(1) Tabellenmethode

(a) Anwendung des Mietspiegels auf die konkrete Vertragswohnung

(b) Methodik

(2) Regressionsmethode

(a) Anwendung des Regressionsmietspiegels auf die konkrete Vertragswohnung

(b) Methodik

(3) Vergleich der beiden Methoden

ee) Dokumentation der Mietspiegelerstellung

c) Die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels im Prozess, § 558d Abs.3 BGB

d) Erforderlichkeit eines qualifizierten Mietspiegels für die Begrenzung der Neu- und Wiedervermietungsmiete im Rahmen des § 556d Abs. 1 BGB?

5. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Mietspiegels

a) Allgemeines

b) Das Sachverständigengutachten

aa) Anforderungen an das Sachverständigengutachten

(1) Richtiger Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete

(2) Repräsentativität

(3) Datenbereinigung

(4) Üblichkeit der Miete

bb) Die Einholung des Sachverständigengutachtens im Rahmen des § 556d Abs. 1 BGB

c) Der einfache Mietspiegel im Zivilprozess

aa) Die Einordnung des Mietspiegels als amtliche Auskunft?

bb) Die Indizwirkung des einfachen Mietspiegels

cc) Die Schätzung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der Mietspanne

d) Die Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen

aa) Allgemeines

bb) Die Vergleichswohnungen im Miethöheprozess

e) Die Auskunft aus einer Mietdatenbank

aa) Allgemeines

bb) Die Voraussetzungen einer Mietdatenbank

cc) Heranziehung der Mietdatenbank im Miethöheprozess

III. Flucht in den „Zuschlag“

1. Untermietzuschlag

2. Zuschlag für gewerbliche Mitbenutzung

IV. Geldwerte Mieterleistungen

4. Kapitel Vergleich zwischen den Universitätsstädten Marburg und Tübingen

5. Kapitel Thesen und Fazit

A. Thesen

I. Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, § 556d Abs. 1 BGB

II. Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, § 558 Abs. 2 BGB

III. Verordnungsermächtigung, § 556d Abs. 2 BGB

IV. Vormiete, § 556e Abs. 1 BGB

V. Durchgeführte Modernisierung, § 556e Abs. 2 BGB

VI. Erste Nutzung und Vermietung einer Wohnungen nach dem 01. Oktober 2014, § 556 f. S. 1 BGB

VII. Umfassende Modernisierung, § 556 f. S. 2 BGB

VIII. Auswirkungen auf die Staffel- und Indexmiete, §§ 557a Abs. 4, 557b Abs. 4 BGB

IX. Abweichungsverbot, § 556g Abs. 1 S. 1 BGB

X. Teilunwirksamkeit, § 556g Abs. 1 S. 2 BGB

XI. Herausgabeanspruch des Mieters, § 556g Abs. 1 S. 3, 4 BGB

XII. Qualifizierte Rüge, § 556g Abs. 2

XIII. Auskunftsanspruch, § 556g Abs. 3 BGB

B. Fazit

Anhang

1. Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte (Kiel/Hannover/Bonn/Berlin/München/Hamburg/Frankfurt am Main)

2. Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/2013

3 Eigentumsform des Gebäudes

4 Vorkommen von Mietspiegeln in Deutschland

5 Auszug aus dem Darmstädter Mietspiegel

6 Definition der Modellvariablen

7 Erläuterungen zu den Modellvariablen der Ausstattungsmerkmale

8 Erläuterungen zu den Modellvariablen der Lage

9 Erläuterungen zu den Modellvariablen der Modernisierung

10 Übersicht zu der Anzahl der Städten und Gemeinden, die in einer Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB und/oder § 556d Abs. 2 BGB aufgenommen wurden



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