Friedrich / Soyk | Kommentar zu den Energiesteuern | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 3632 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 246 mm x 294 mm

Friedrich / Soyk

Kommentar zu den Energiesteuern

Expertenwerk zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Loseblattwerk, Deutsch, 3632 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 246 mm x 294 mm

ISBN: 978-3-448-09911-9
Verlag: Haufe


Zahlreiche Befreiungsvorschriften bzw. Steuerentlastungen für Energieproduzenten, aber auch Energieverwender verlangen Aufmerksamkeit. Im Vordergrund stehen bei diesem Werk deshalb die Kommentierungen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes. Die Autoren, die zu den wenigen auf diesem Gebiet ausgewiesenen Fachexperten gehören, erläutern sämtliche schwierigen Fallgestaltungen und kontroversen Fragestellungen. Außerdem steht eine ausgewählte Rechtsprechungs- und Vorschriftensammlung zur Verfügung.

 

Top-aktuell
- Brexit mit Auswirkungen auf den § 1a EnergieStG
- § 27 EnergieStG infolge von Steuerbefreiungen in Luftfahrzeugen, Triebwerken und Motoren
- § 28 EnergieStG - Seuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse
- § 30 EnergieStG - Folgen zweckwidrigen Handelns
- §§ 2 und 5 Stromsteuergesetz

Inhalte
- Kommentierung von EnergieStG, StromStG
- Vorschriftensammlung, ausgewählte Rechtsprechung sowie Arbeitshilfen

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Weitere Infos & Material


§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse

(1) Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Steuergebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung

(2) Energieerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind:

1. Waren der Positionen 1507 bis 1518 der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden,
2. Waren der Positionen 2701, 2702 und 2704 bis 2715 der Kombinierten Nomenklatur,
3. Waren der Positionen 2901 und 2902 der Kombinierten Nomenklatur,
4. Waren der Unterposition 2905 11 00 der Kombinierten Nomenklatur, die nicht von synthetischer Herkunft sind und die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden,
5. Waren der Positionen 3403, 3811 und 3817 der Kombinierten Nomenklatur,
6. Waren der Unterposition 3824 90 99 der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden.

(3) Als Energieerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes gelten auch:

. mehr lesen Sie im "Kommentar zu den Energiesteuern".


Friedrich, Klaus
RA Dr. Klaus Friedrich ist langjähriger Beratungsexperte von Unternehmen der Energiewirtschaft.

Soyk, Stefan
Stefan Soyk, Dipl.-Finanzwirt ist seit vielen Jahren in der Steuer- undZollverwaltung tätig und ein erfahrener Autor auf dem Gebiet der Ener-giesteuern.

RA Dr. Klaus Friedrich ist langjähriger Beratungsexperte von Unternehmen der Energiewirtschaft.

StB Ass. iur. Cornelius Meißner ist langjähriger Experte auf dem Gebiet der Energiewirtschaft.


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