Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob an Erzeugnissen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz geschaffen werden (sog. artifizielle Erzeugnisse), de lege lata Immaterialgüterrechte bestehen und ob de lege ferenda neue Leistungsschutzrechte für diese Erzeugnisse entwickelt werden müssen. Der Fokus der gesamten Untersuchungen ist auf das Urheberrecht als zentrales Recht der Kreativität gelegt. Jedenfalls perspektivisch kann ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf dem Gebiet der kreativen Künstlichen Intelligenz nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Grätz, Axel
Axel Grätz ist zur Zeit Rechtsreferendar am Landgericht Aachen.
Erster Teil: Problemaufriss.- Kapitel 1: Einleitung.- Kapitel 2: Grundlagen.- Zweiter Teil: Regulierung von KI de lege lata.- Kapitel 3: Schutz des Systems - Künstliche Neuronale Netze.- Kapitel 4: Schutz der artifiziellen Erzeugnisse.- Dritter Teil: Verwandte Schutzrechte als rechtlicher Rahmen für artifizielle Erzeugnisse.- Kapitel 5: Bestandsaufnahme - Verwandte Schutzrechte de lege lata.- Kapitel 6: Vorzüge eines Regulierungsansatzes über Verwandte Schutzrechte.- Vierter Teil: Neue Leistungsschutzrechte für artifizielle Erzeugnisse de lege ferenda?.- Kapitel 7: Notwendigkeit neuer Leistungsschutzrechte für artifizielle Erzeugnisse.- Kapitel 8: Eckdaten eines Leistungsschutzrechts für artifizielle Erzeugnisse