Datenbank, Deutsch
Carl Heymanns Verlag
Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass die Übertragung sämtlicher untersuchter Patentarten nach der aktuellen Rechtslage an vergleichsweise geringe formale Voraussetzungen geknüpft ist. Ein gesetzlicher Formzwang besteht nicht; die Eintragung eines Inhaberwechsels im Patentregister entfaltet keine konstitutive, sondern lediglich deklaratorische Wirkung.
Die Feststellung der materiellen Inhaberschaft, damit der Berechtigung und grundsätzlich auch der Verfügungsbefugnis am Patent gestaltet sich in der Praxis als schwierig, da das Patentregister keinen öffentlichen Glauben genießt und de lege lata nicht als Rechtsscheinträger fungiert. Hierdurch entsteht erhebliche Unsicherheit über die Inhaberschaft am Patent, was zu erhöhten Transaktionskosten im Übertragungsverkehr führt.
Gerade in einer globalisierten Wirtschaft, in der Patente als strategische Assets und insbesondere auch als Kreditsicherungsmittel immer wichtiger werden, ist eine rechtssichere und effiziente Übertragbarkeit unerlässlich.
Die Verfasserin gelangt - nicht zuletzt infolge der Erkenntnisse einer rechtsvergleichenden Betrachtung - zu dem Ergebnis, dass eine gezielte Reform, namentlich insbesondere die Aufwertung des Patentregisters zum Rechtsscheinträger sowie die Einführung des gutgläubigen Erwerbs, aus rechtspolitischer und rechtsökonomischer Sicht sachgerecht erscheint.
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