Buch, Deutsch, Band 470, 353 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
Eine Studie zur dogmengeschichtlichen Entwicklung des untauglichen Versuchs und seiner irrtumsbedingten Straflosigkeit nach geltendem Recht
Buch, Deutsch, Band 470, 353 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-19825-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Die Strafbarkeit des sog. untauglichen Versuchs ist heute weitgehend konsentiert. Strafbegründend soll in subjektiver Hinsicht die irrige Vorstellung des Akteurs von der objektiven Tauglichkeit der Tat sein. Damit gründet sie scheinbar auf einem Tatbestandsirrtum. Nach geltendem Gesetzesrecht (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) führt ein Tatbestandsirrtum jedoch nicht zur Vorsatz- und Strafbarkeitsbegründung, sondern umgekehrt zur Vorsatz- und Strafbarkeitsverneinung. Der gesetzesverkehrend gehandhabte Tatbestandsirrtum im Falle eines untauglichen Versuchs vermag dessen behauptete Strafbarkeit also gerade nicht zu begründen. Die rechtsirrige Behauptung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs erweist sich daher als gesetzeswidrig. Anhand eines dogmengeschichtlichen Durchgangs lässt sich vielmehr zeigen, dass es sich bei der gegenwärtig konsentierten Strafbarkeitsbehauptung um nichts anderes als eine Irrlehre im Sinne einer rechtsirrigen Irrtumslehre handelt.
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Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Einleitung: Zur irrtümlichen Strafbarkeitsbegründung im Falle des untauglichen Versuchs
Teil I: Dogmengeschichte des untauglichen Versuchs
Vorgeschichte — Anfangspunkte — Höhepunkte — Nachgeschichte
Teil II: Strafrechtsdogmatik des untauglichen Versuchs
Die scheinbare gesetzliche Anerkennung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs — Zur Straflosigkeit des untauglichen Versuchs aus gesetzessystematischen Gründen — Von der Widersprüchlichkeit der subjektiven Versuchstheorie bis zu ihrer Selbstaufhebung
Schlussbetrachtung: Zur Verabschiedung der irrtümlichen Strafbarkeitsbegründung




