Buch, Deutsch, 1018 Seiten, GB, Format (B × H): 180 mm x 247 mm, Gewicht: 1861 g
Buch, Deutsch, 1018 Seiten, GB, Format (B × H): 180 mm x 247 mm, Gewicht: 1861 g
ISBN: 978-3-452-29192-9
Verlag: Carl Heymanns Verlag
Das Werk ist ganz auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet. Komplexe Abwägungsprozesse werden mit Hilfe von Fallbeispielen anschaulich dargestellt. Checklisten zur Verwechslungsgefahr und zur Kennzeichenpraxis ermöglichen auch dem weniger erfahrenen Praktiker, die komplizierte Thematik richtig zu beurteilen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Fristen zu beachten.
NEU in der 5. Auflage:
- Umsetzung der Markenrechtsreform in Deutschland
- Neue Delegierte Verordnung über die Unionsmarke und Unionsmarkendurchführungsverordnung
- Konvergenzprogramme des Europäischen Netzwerks für Marken und Geschmacksmuster
- Konzept der Garantiemarke
- Konzept der Seniorität im Unionsmarkenrecht
- Rückrufanspruch als Bestandteil des Unterlassungsanspruchs
- Beeinflussung des Verkehrsverständnisses durch Social Media
- Auswertung von ca. 700 neuen Entscheidungen von BGH, EuG und EuGH
Der Autor:
Prof. Dr. Ulrich Hildebrandt ist Rechtsanwalt in Berlin und speziell auf dem Gebiet des Markenrechts tätig. Er ist erfahrener Referent u.a. im Rahmen der Fachanwaltsausbildung und Honorarprofessor für Markenrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Es ist insgesamt ein von beeindruckendem materiell- und prozessrechtlichem und strategischem Wissen geprägtes, anspruchsvolles, intellektuelles und im besten Sinne eigenwilliges Werk mit großem Nutzen für Praktiker.«
Dr. Senta Bingener, Regierungsdirektorin, München in GRUR 08/2018
»Das Werk von Hildebrandt in 3. Auflage ist für den im Kennzeichenrecht tätigen Praktiker sehr zu empfehlen, sei es um eine konkrete Materie erstmals zu erschließen oder sich wieder einen schnellen Überblick über ein Thema zu verschaffen. Rechts- und Patentanwälte, Markenrechtler in Unternehmen, Richter und selbst Wissenschaftler können von der konzentrierten Darstellung profitieren.«
Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., München, in GRUR 08/16