Buch, Deutsch, Band 1593, 246 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 380 g
Spannungsverhältnis zwischen der Treuepflicht und der richterlichen Unabhängigkeit
Buch, Deutsch, Band 1593, 246 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 380 g
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht
ISBN: 978-3-428-19855-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Die Arbeit analysiert das richterliche Nebentätigkeitsrecht, welches – anders als das Nebentätigkeitsrecht der Beamten – bislang nur rudimentär beleuchtet wurde. Zentrale These der Ausarbeitung ist die Unanwendbarkeit starrer Zeitgrenzen für die Nebentätigkeiten der Richter ('Fünftelregelung'), da diese in die sachliche Unabhängigkeit i.S.v. Art. 97 Abs. 1 GG eingreifen. Als verfassungskonformer Maßstab für eine 'übermäßige Beanspruchung' wird vielmehr der Rückgriff auf ein durchschnittliches Erledigungspensum befürwortet. Darüber hinaus werden verschiedene Arten von Nebentätigkeiten hinsichtlich ihrer Inkompatibilität mit dem Richteramt nach den speziellen dienstrechtlichen Regelungen i.S.v. §§ 4 Abs. 1, 40, 41 DRiG (z.B. Gutachter- und Schlichtertätigkeit) untersucht. Abschließend werden die allgemeinen beamtenrechtlichen Verbotstatbestände (wie z. B. etwaige Vergütungsobergrenzen oder Ansehensbeeinträchtigungen) in den Blick genommen und Reformvorschläge de lege ferenda entwickelt.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
A. Einleitung und Problemstellung
B. Prüfungsmaßstab des Richternebentätigkeitsrechts (Anwendbarkeit des Beamtenrechts)
Richter im Bundesdienst – Richter im Landesdienst
C. Begriff der Nebentätigkeit
Historische Auslegung – Teleologisch-systematische Auslegung
D. Definition des grundrechtlichen Schutzbereichs für Nebentätigkeiten
Abgrenzung der einschlägigen Grundrechte – Schranken der Grundrechte
E. Regelungen in quantitativer Hinsicht (Dauer und Höhe des Verdienstes)
§ 99 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 BBG ('Fünftelvermutung') – § 99 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BBG (übermäßige Beanspruchung) – § 99 Abs. 3 S. 3 BBG (Höhe der Vergütung) – Zweitberufsklausel (§ 99 Abs. 2 S. 3 BGG)
F. Regelungen nach der Art der Tätigkeit
Regelungen des DRiG – Betrachtung der Zulässigkeit von (einzelnen) Nebentätigkeiten vor dem Hintergrund des allgemeinen Nebentätigkeitsrechts
Gesamtergebnisse und Normvorschläge




