Holzer | "Sachkunde" als Beweisquelle im Strafprozess | Buch | 978-3-428-19821-4 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 340, 420 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 235 mm, Gewicht: 633 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Holzer

"Sachkunde" als Beweisquelle im Strafprozess

Defizite der Verteidigungsrechte bei der Gewinnung und Verwertung von außerjuristischem Erfahrungswissen
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-428-19821-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Defizite der Verteidigungsrechte bei der Gewinnung und Verwertung von außerjuristischem Erfahrungswissen

Buch, Deutsch, Band 340, 420 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 235 mm, Gewicht: 633 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

ISBN: 978-3-428-19821-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Ein Erfahrungssatz wird häufig als apodiktischer Vollbeweis behandelt, obwohl die Genese angesichts des epistemologischen Hintergrunds weder bei gerichtlich behaupteter 'eigener Sachkunde' noch im Rahmen des Sachverständigenbeweises ausreichend transparent ist. Für die Verteidigung herrscht – wie die Autorin untersucht – eine positionelle Schwäche, da belastende Erfahrungssätze nicht effektiv hinterfragt, begünstigende Erfahrungssätze hingegen nur eingeschränkt in den Strafprozess eingebracht werden können. Die gesetzlichen Informations-, Beweisantrags- und Frage und Ladungsrechte weisen Defizite an dem Gewinnungs- und Verwertungsprozess auf. Es erfolgt u.a. eine rechtsdogmatische Analyse des Anhörungsrechts gem. Nr. 70 Abs. 1 RiStBV, des Rechts zur Selbstladung von Sachverständigen gem. § 245 Abs. 2 StPO sowie der Begründungsdefizite bei der Ablehnung eines Beweisantrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen wegen 'eigener Sachkunde' des Tatgerichts gem. § 244 Abs. 4 S. 1 StPO, die mit Änderungsvorschlägen de lege ferenda schließt.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung
Problemstellung — Eingrenzung der Forschungsfrage und Forschungsbedarf — Gang der Bearbeitung

2. Gesetzliche Verankerung von 'Sachkunde' im Strafprozess
Grundlagen: Dualismus sachkundiger Entitäten — Begriff der 'Sachkunde' – eine definitorische Annäherung — Erfahrungswissen auf der Metaebene

3. Einführung von Erfahrungswissen in den Strafprozess durch das Tatgericht und Sachverständige
Sachkunde des Tatgerichts für Beweisfragen — Einholung von Fremdsachkunde durch Sachverständige (§§ 72 ff. StPO)

4. Die rechtlichen Ausgangspunkte für die Verteidigungsrechte des Angeklagten im Bereich des außerjuristischen Erfahrungswissens
Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafverfahrens als Leitprinzip — Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) — Gebot der Waffengleichheit (Art. 6 Abs. 1 EMRK) — Konfrontations- und Ladungsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK)

5. Herausforderungen der geltenden Rechtslage
Parameter des Fehlverurteilungsrisikos

6. Die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten im Bereich von außerjuristischem Erfahrungswissen
Ziele und Grenzen des Verteidigungsverhaltens — Im Ermittlungsverfahren — Im Zwischen- und Hauptverfahren — Vereinbarkeit der Änderungsvorschläge mit strafprozessualen Prinzipien

Fazit der Bearbeitung


Anja Holzer hat in der Hansestadt Bremen Rechtswissenschaften studiert und dort zugleich das Referendariat mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft, dem Finanzgericht sowie einer Großkanzlei im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht am Hamburger Standort absolviert. Nach der Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg am Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Digitalisierungsrecht bei RiOLG Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. ist sie im Jahr 2025 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden. Seitdem ist sie in einer überregionalen Kanzlei im Steuer- und Steuerstrafrecht tätig.

Anja Holzer studied law in the Hanseatic city of Bremen, where she also completed her legal clerkship with placements at the public prosecutor's office, the tax court, and a law firm based in Hamburg specializing in criminal commercial law. After working as a research assistant at the University of Hamburg in the Department of European and International Criminal Law, Criminal Procedure Law, and Digitalization Law under RiOLG Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M., she was admitted to the bar in 2025. Since then, she has been working in a regional law firm specializing in tax and criminal tax law.



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