Karallus | Die Sichtbarkeit des Verbrechens | Buch | 978-3-8325-4517-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 6, 456 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Reihe: culture - discourse - history

Karallus

Die Sichtbarkeit des Verbrechens

Die Tatortfotografie als Beweismittel um 1900
Erscheinungsjahr 2017
ISBN: 978-3-8325-4517-8
Verlag: Logos Berlin

Die Tatortfotografie als Beweismittel um 1900

Buch, Deutsch, Band 6, 456 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Reihe: culture - discourse - history

ISBN: 978-3-8325-4517-8
Verlag: Logos Berlin


Mit einem Entscheid des Deutschen Reichsgerichts in Strafsachen vom 5. Januar 1903 werden Tatortfotografien als Beweismittel in der Hauptverhandlung zugelassen. Erstmalig in der Rechtsgeschichte wird damit einer apparativen Bildtechnik das Recht erteilt, im deutschen Rechtssystem als Träger und Instanz rechtlicher und kriminalistischer Kommunikation zu operieren. Zugriff und Repräsentanz beruhen fortan auf einer technisch armierten Justiz. Dass es in dieser Situation eines epistemologischen Umbruchs zu einer radikalen Veränderung in den Verfahrensweisen der Produktion und Rezeption von tradierten Formen des Beweisens kommt, liegt auf der Hand. Das Gleiche gilt für die Umgangsweisen in Bezug auf die Durchsetzung von Macht- und Erfassungshoheiten von Justiz und Kriminalpolizei bei der Tatortsicherung. Denn nun konnte das erkennende Gericht anhand der Tatortfotografien den Tatort in Augenschein nehmen und seine Entscheidungen, ob es eine Tatsache für bewiesen hielt, auf Fotografien stützen.

Diese Positionierung des technischen Bildes ist in der Geschichte der Strafprozessordnung einzigartig und bis heute in den Diskussionen um die Zeugenschaft, Objektivität und Unmittelbarkeit der technisch digitalen Bilder und den dabei auftretenden Gefahren innerhalb der Wahrheitsfindung tief verwurzelt.

Anhand der ersten Tatortfotografien aus Berlin, die zwischen 1896 und 1917 entstanden, zeichnet die Autorin in interdiskursiver Perspektive die medienspezifischen, juristischen und kriminalistischen Voraussetzungen und Bedingungen nach aufgrund derer die fotografische Konstruktion einer Straftat sowie die Konstruktion eines Beweises über die Fotografie vor Gericht ermöglicht wurde. Sie unternimmt damit den Versuch einer Analyse des Zusammenhangs von Fotografie und ihren Evidenzeffekten und gibt uns so ein Narrativ an die Hand, das ins Zentrum einer speziellen Wende in der Moderne vorstößt: nämlich der Verzahnung eines Technologiewandels mit dem Wandel des Sehverhaltens und einem Wandel im Diskurs der Rechtsprechung, die gemeinsam ein hartnäckiges Muster erkennen lassen, das lange Schatten auf unser modernes Dasein wirft.

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