Kecler | Analyse und Umsetzung der Gewaltschutzrichtlinie | Buch | 978-3-339-14782-0 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 118 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 165 g

Reihe: Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis

Kecler

Analyse und Umsetzung der Gewaltschutzrichtlinie


1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-339-14782-0
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, 118 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 165 g

Reihe: Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis

ISBN: 978-3-339-14782-0
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Gewalt gegen Frauen und Mädchen zählt weltweit zu den am häufigsten begangenen Menschenrechtsverletzungen und macht auch vor Europa nicht halt.

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt setzt die Europäische Union ein klares Zeichen gegen diese Problematik. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die vorgesehenen Straftatbestände sowie umfassende Maßnahmen zum Opferschutz, zur Prävention, zur Datenerhebung, zum Zugang zur Justiz, zur Unterstützung Betroffener und zur internationalen Zusammenarbeit in nationales Recht umzusetzen.

Die Autorin analysiert die Richtlinie und untersucht den daraus resultierenden Reformbedarf im österreichischen Strafgesetzbuch. Im Hinblick auf die verpflichtende Umsetzung bis zum 14. Juni 2027 werden die Straftatbestände des nationalen Rechts systematisch mit den unionsrechtlichen Anforderungen verglichen, um zu ermitteln, inwieweit das österreichische Strafrecht bereits der Richtlinie entspricht oder einer Anpassung bedarf.

Im Fokus stehen die sechs zentralen Straftatbestände: Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, nicht-einvernehmliche Weitergabe intimer oder manipulierter Bildaufnahmen, Cyberstalking, Cybermobbing sowie die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet. Um Übereinstimmungen oder einen Änderungsbedarf zu ermitteln, werden die objektive und die subjektive Tatseite sowie die Strafen jener österreichischen Delikte, die aufgrund des Regelungsinhaltes nahe an die Tatbestände der Richtlinie heranrücken, mit den EU-Vorgaben verglichen.

Das Ergebnis zeigt: Österreich verfügt bereits über ein umfassendes System zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Dennoch erfordert die Richtlinie gesetzliche Anpassungen und Erweiterungen, insbesondere im Bereich der digitalen Gewalt, um eine vollumfängliche und richtlinienkonforme Umsetzung sicherzustellen.

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