Kisling | Umweltschutz und EU-Beihilfenrecht | Buch | 978-3-16-200493-2 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 490 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm

Reihe: Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht

Kisling

Umweltschutz und EU-Beihilfenrecht

Die Berücksichtigung und Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht - nach dem more economic approach ein "ever greener approach"?
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-16-200493-2
Verlag: Mohr Siebeck

Die Berücksichtigung und Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht - nach dem more economic approach ein "ever greener approach"?

Buch, Deutsch, 490 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm

Reihe: Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-16-200493-2
Verlag: Mohr Siebeck


Im Rahmen der grünen Transformation ist das EU-Beihilfenrecht ein wesentliches und sehr geeignetes Instrument für die Einbeziehung von Umweltschutzaspekten bei gleichzeitigem Schutz des Binnenmarktes. Der Grundtatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV eignet sich wegen seiner primärrechtlichen Ausgestaltung sowie der Systematik und Kompetenzverteilung im EU-Beihilfenrecht nur begrenzt für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen. Dagegen bieten die Ausnahmetatbestände in Abs. 3 bereits im geltenden Rechtsrahmen eine besonders geeignete Grundlage für die Einbeziehung solcher Aspekte. Aktuell zeigt sich in der Praxis der Kommission sowie in der unionalen Rechtsprechung bereits eine verstärkte Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen - allerdings bleiben die Auslegung und Anwendung des EU-Beihilfenrechts bisher hinter dessen Möglichkeiten sowie der Bedeutung des Umweltschutzes zurück. Dabei kommt dem Umweltschutz im AEUV eine herausragende Stellung zu, die sich als „temporärer Vorrang" des Umweltschutzes verstehen lässt. Um diesem hinreichend Rechnung zu tragen, können weitere beihilfenrechtliche Instrumente eingesetzt werden, die Umweltschutzaspekten mehr Bedeutung beimessen. Bisher bleibt ein erhebliches Potenzial des EU-Beihilfenrechts ungenutzt, das über die bloße Manifestierung von Umweltschutzaspekten im soft law der Europäischen Kommission hinausgeht. Gleichzeitig ließe sich so ein Ausgleich schaffen: zwischen dem Stellenwert des Umweltschutzes und dem Kernanliegen des EU-Beihilfenrechts - dem Schutz des (ökologisch qualifizierten) Binnenmarktes.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einführung: Ziele, Begriffsdefinition und Gang der Untersuchung
A. Ziele der Arbeit - B. Begriffsdefinition: Der Europäische Umwelt(schutz)begriff - C. Gang der Untersuchung
Kapitel 1: Die Rolle von Umweltschutz und Europäischem Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV
A. Der Umweltschutz im Gesamtgefüge des AEUV - B. Das Europäische Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV - C. Grüne Beihilfen im Gesamtgefüge des AEUV: Zwischen EU-Umwelt- und EU-Beihilfenrecht - D. Fazit zu Kapitel 1
Kapitel 2: Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten in der beihilfenrechtlichen Praxis der Unionsorgane - Der Status Quo
A. Die Genehmigungspraxis der Kommission: Der more economic approach - B. Die (tatbestandsreduzierende) Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - C. Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Art. 107 Abs. 2 und Abs. 3 AEUV
Kapitel 3: Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht - Anknüpfungspunkte für mehr Umweltschutz nach dem Postulat des Art. 11 AEUV
A. Tatbestandsreduzierende Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - B. Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 3 AEUV - C. Ökologische Nebenbestimmungen im EU-Beihilfenrecht - D. Eigener primärrechtlicher Ausnahmetatbestand „Umweltschutz" - E. Fazit: Bedeutung von Art. 11 AEUV im EU-Beihilfenrecht
Kapitel 4: Umweltschutz im EU-Beihilfenrecht durch Beteiligung und Rechtsschutz von Umweltverbänden
A. Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - Status Quo - B. Bedürfnis nach Beteiligungsrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände - C. Lösungsansätze für stärkere Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - D. Fazit: Mehr Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aber auch Beachtung der Besonderheiten des EU-Beihilfenrechts
Resümee: Auf dem Weg zu einem ever greener approach
A. Gestaltungsmacht von Art. 11 AEUV und Art. 107 ff. AEUV - B. Status Quo der Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht: Ein more environmental economic approach - C. Potenzial für einen ever greener approach im EU-Beihilfenrecht - D. Aufschwung für Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten - E. Gesamtbilanz

Einführung: Ziele, Begriffsdefinition und Gang der Untersuchung
A. Ziele der Arbeit - B. Begriffsdefinition: Der Europäische Umwelt(schutz)begriff - C. Gang der Untersuchung
Kapitel 1: Die Rolle von Umweltschutz und Europäischem Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV
A. Der Umweltschutz im Gesamtgefüge des AEUV - B. Das Europäische Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV - C. Grüne Beihilfen im Gesamtgefüge des AEUV: Zwischen EU-Umwelt- und EU-Beihilfenrecht - D. Fazit zu Kapitel 1
Kapitel 2: Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten in der beihilfenrechtlichen Praxis der Unionsorgane - Der Status Quo
A. Die Genehmigungspraxis der Kommission: Der more economic approach - B. Die (tatbestandsreduzierende) Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - C. Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Art. 107 Abs. 2 und Abs. 3 AEUV
Kapitel 3: Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht - Anknüpfungspunkte für mehr Umweltschutz nach dem Postulat des Art. 11 AEUV
A. Tatbestandsreduzierende Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - B. Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 3 AEUV - C. Ökologische Nebenbestimmungen im EU-Beihilfenrecht - D. Eigener primärrechtlicher Ausnahmetatbestand „Umweltschutz" - E. Fazit: Bedeutung von Art. 11 AEUV im EU-Beihilfenrecht
Kapitel 4: Umweltschutz im EU-Beihilfenrecht durch Beteiligung und Rechtsschutz von Umweltverbänden
A. Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - Status Quo - B. Bedürfnis nach Beteiligungsrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände - C. Lösungsansätze für stärkere Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - D. Fazit: Mehr Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aber auch Beachtung der Besonderheiten des EU-Beihilfenrechts
Resümee: Auf dem Weg zu einem ever greener approach
A. Gestaltungsmacht von Art. 11 AEUV und Art. 107 ff. AEUV - B. Status Quo der Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht: Ein more environmental economic approach - C. Potenzial für einen ever greener approach im EU-Beihilfenrecht - D. Aufschwung für Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten - E. Gesamtbilanz


Kisling, Leonie
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Oslo, Norwegen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Oldenburg; Zweites Juristisches Staatsexamen (Celle); 2020-24 Justiziarin und Compliance-Beauftragte bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück; Rechtsanwältin im EU-Beihilfenrecht; 2025 Promotion (Speyer); Richterin am Verwaltungsgericht Osnabrück.

Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Oslo, Norwegen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Oldenburg; Zweites Juristisches Staatsexamen (Celle); 2020-24 Justiziarin und Compliance-Beauftragte bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück; Rechtsanwältin im EU-Beihilfenrecht; 2025 Promotion (Speyer); Richterin am Verwaltungsgericht Osnabrück.

Born 1994; studied law at the University of Münster and in Oslo, Norway (2014); legal clerkship (Referendariat) in the district of the Higher Regional Court (OLG) of Oldenburg; Second State Examination in Law (Celle); 2020-24 Legal Counsel and Compliance Officer at the German Federal Environmental Foundation (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) in Osnabrück; Attorney in EU state aid law; 2025 PhD (Speyer); attorney-at-law in Munich and Hamburg; judge at the Administrative Court in Osnabrück.



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