Knust | Strafrecht und Gacaca | Buch | 978-3-428-14239-2 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 423 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 565 g

Knust

Strafrecht und Gacaca

Die Entwicklung eines pluralistischen Rechtsmodells am Beispiel des ruandischen Völkermordes
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-428-14239-2
Verlag: Duncker & Humblot

Die Entwicklung eines pluralistischen Rechtsmodells am Beispiel des ruandischen Völkermordes

Buch, Deutsch, 423 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 565 g

ISBN: 978-3-428-14239-2
Verlag: Duncker & Humblot


Auf Massengewalt in Zusammenhang mit Systemunrecht haben die Internationale Gemeinschaft und die jeweils betroffenen Länder in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Mechanismen reagiert. Sowohl rechtsförmige (judicial) als auch nicht rechtsförmige (non-judicial) Verfahren kamen zum Einsatz. Die Tätigkeit der mit der Aufarbeitung von Massengewalt beauftragten Institutionen, z.B. des Internationalen Strafgerichtshofs, der nationalen Jurisdiktionen, der modifizierten traditionellen Gerichtsbarkeiten und der Wahrheitskommissionen, sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Berichte. Die Möglichkeit einer Kombination der einzelnen Mechanismen und Systeme zur effizienten und umfassenden Aufarbeitung von Massengewalt blieb jedoch bislang weitgehend unberücksichtigt.

Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit der parallelen Nutzung internationaler, nationaler und (neo-)traditioneller Sanktionssysteme im Umgang mit Massengewalt. Sie untersucht diese Sanktionssysteme strafrechtsvergleichend und gibt Aufschluss darüber, ob und wie ein pluralistischer Ansatz sinnvoll sein kann. Am Beispiel der sanktionsrechtlichen Reaktionen auf den ruandischen Völkermord von 1994 wird die Bewältigung von Massengewalt durch das Strafrecht und andere rechtsförmige Sanktionsverfahren analysiert, wobei vornehmlich drei Gerichtsbarkeiten berücksichtigt werden: das International Criminal Tribunal for Rwanda, die modernen ruandischen Strafgerichte und die neotraditionellen Gacaca.

Der Autor legt dar, dass alle drei Rechtssysteme zwar die gleichen Ziele verfolgen, ihre Ansätze und Wirkungsweisen jedoch gänzlich verschieden sind. Erst ihre Kombination ermöglicht daher eine umfassende Aufarbeitung des geschehenen Unrechts. Ferner extrahiert die Arbeit strukturelle Rechtskomponenten und entwickelt ein pluralistisches Modell der Transitional Justice, das in zukünftigen Fällen eine effektivere juristische Aufarbeitung der vorangegangen Verbrechen ermöglichen soll.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Teil 1: Ziele und Grundlagen der Arbeit

Forschungsgegenstand – Forschungsziel – Forschungsmethoden – Gang der Untersuchung

Teil 2: Geschichtlicher Hintergrund des ruandischen Völkermordes und Entwicklung der ruandischen Gerichtsbarkeit

Länderinformation – Historische Entwicklung der ruandischen Gesellschaft – Entwicklung der ruandischen Gerichtsbarkeit

Teil 3: Probleme und Ziele der Transitional Justice

Allgemeine Ausführungen – Funktion und Ziele von Strafrecht im Allgemeinen und im Bereich der Transitional Justice – Ziele der Transitional Justice in Ruanda – Matrix von Bewertungskriterien für die Evaluation der Systeme/Bausteine für die Entwicklung eines Pluralistischen Modells der Transitional Justice (PMTJ)

Teil 4: Völkerstrafrecht und ruandisches Strafrecht

Rechtsquellen – Geltungsbereich – Vergleich

Teil 5: Verfahrenssysteme: ICTR, nationale ruandische Gerichte und Gacaca

Zuständigkeitsregelungen – ICTR: Das völkerstrafrechtliche Verfahren – Gacaca: Das (neo-)traditionelle Strafverfahren – Spezialkammern und Militärgerichte: Das moderne nationale ruandische strafrechtliche Verfahren – Vergleich

Teil 6: Vergleichende Gesamtübersicht

Teil 7: Evaluation der Einzelsysteme und des Gesamtsystems

Verwirklichung der Zielbestimmungen in den (Sub-)Systemen – Zwischenergebnis – Verwirklichung der Zielbestimmungen im pluralistischen Gesamtsystem – Rechtspolitische Schlussfolgerung: Grundlagen eines pluralistischen Modells der Transitional Justice (PMTJ)

Ausblick

Literaturverzeichnis


1995–2004 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und Paris. 2004 Praktikum beim United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda, Arusha, Tansania, sowie Beginn der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber im Rahmen der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law (IMPRS-CC). Seit 2011 Leiter des Referats Internationales Strafrecht und stellvertretender Wissenschaftlicher Koordinator der IMPRS-CC. Seit 2011 Lehrauftrag für International Criminal Law an der Universität Mannheim und seit 2013 Lehraufträge für 'Transitional Justice' an der Arcadia University in Zusammenarbeit mit der East African Community sowie für 'Post-Conflict-Justice' an der Tumaini University, Tansania. Für die vorliegende Arbeit wurde der Autor 2013 mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.



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