Matthies | Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt | Buch | 978-3-540-21865-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 163 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 289 g

Reihe: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Matthies

Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt

Untersuchung über das Aufrechterhalten einer rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage

Buch, Deutsch, 163 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 289 g

Reihe: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

ISBN: 978-3-540-21865-4
Verlag: Springer Berlin Heidelberg


Die Arbeit befasst sich mit dem Thema des Rechtsguts der Hehlerei. Es wurde vor allem die herrschende Perpetuierungstheorie, die das geschützte Rechtsgut der Hehlerei in einem Vermögen betrachtet, auf dem Prüfstand gestellt. Es wurde bewiesen, dass die Perpetuierungstheorie im Ergebnis fast ausschließlich nur das Eigentum an den Sachen schützt.
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Research


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A. Einführung.- B. Das Verhältnis des Strafrechts zum Zivilrecht.- I. Allgemein.- II. Das Subsidiaritätsprinzip des Strafrechts.- III. Einheit der Rechtsordnung.- IV. Kongruenz zwischen dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Akzessorietät des Strafrechts vom Zivilrecht.- C. Das Rechtsgut der Hehlerei nach der herrschenden Perpetuierungstheorie.- I. Rechtsgutsbegriff.- II. Das Rechtsgut der Hehlerei und die historische Entwicklung des Tatbestandes der Hehlerei.- III. Rechtsgut der Hehlerei und das Erfordernis einer rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage durch die h.M.- D. Die zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage.- I. Vorbemerkungen.- II. Rechtswidrige Besitzlage im Verhältnis zum Tatbestand der Hehlerei.- III. Zivilrechtliche Definition der rechtswidrigen Besitzlage.- IV. Die rechtswidrige Vermögenslage im Zivilrecht.- V. Einschub: Definition der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage durch die herrschende Perpetuierungstheorie 29.- VI. Vortat der Hehlerei.- E. Die Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage beim Betrug a1s Vortat der Hehlerei.- I. Allgemeines.- II. Lösung des Beispielsfalls durch die h.M. im Strafrecht — Perpetuierungstheorie.- III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage.- IV. Ungereimtheiten im Strafrecht als Folge des Vorgehens der h.M.- V. Die Rechtslage, wenn die Übereignung der Sache an den Dritten gemäß § 929 BGB nach der Erklärung der Anfechtung gemäß § 123 I BGB erfolgt.- VI. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage nach der Vortatbegehung.- F. Das Bestehenbleiben der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage trotz erklärter Anfechtung — Wirkung der Anfechtung zugunsten des Täters.- I. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage.- II. Ergebnis.- G.Wirkung der Genehmigung auf einen widerrechtlichen Besitz-/Vermögenszustand.- I. Vorbemerkung.- II. Erste Fallvariante: Genehmigung der Verfügung des Nichtberechtigten.- III. Zweite Fallvariante: „Oenehmigung“ der Besitzentziehung vor Weitergabe der Sache an H und das Vorliegen der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage.- H. Ersatzbehlerei am Geld und Wegfall der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage.- I. Geld als Objekt der Hehlerei — Ersatzhehlerei.- II. Rechtswidrige Besitzlage.- III. Das Vorliegen der rechtswidrigen Vermogenslage.- IV. Ergebnis.- I. Fortbesteheo der rechtswidrigeo Besitz-/Vermögenslage beim
Eigentumserwerb gemäß §§ 947, 948 und 950 BGB?.- I. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitzlage.- II. Ergebnis.- J. Wegfall der rechtswidrigen Besitzlage durch den Rückerwerb der Sache durch den Eigentümer.- I. Allgeme ine Erwägungen.- II. Lösung der Fälle durch die h.M.- III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermögenslage.- K. Sonderfall - Zusendung unbestellter Waren - Unterschlagung als Vortat der Hehlerei - Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage.- I. Vorbemerkung.- II. Die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitzlage nach der Einführung des § 241a BGB.- L. Schlussfolgerungen.- I. Der Schutz der Hehlerei erstreckt sich nach der Perpetuierungstheorie nur auf die Herausgabeansprüche des Eigentümers.- II. Andere Rechtsgutstheorien.- III. Neuorientierung bezüglich des Rechtsguts der Hehlerei.- Stichwortverzeichnis.


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