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Meese

Das Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs - historische Entwicklung und aktuelle Probleme


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19536-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 61, 586 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 237 mm, Gewicht: 903 g

Reihe: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht - Studies in International and European Criminal Law and Procedure

ISBN: 978-3-428-19536-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Tatbestand des Verbrechens der Aggression im IStGH-Statut schützt das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta. Obwohl es – wie sich an der aktuellen Weltlage zeigt – einer strafrechtlichen Absicherung des Gewaltverbots bedarf, wurde der Aggressionstatbestand erst mit zeitlicher Verzögerung in das IStGH-Statut aufgenommen. Anhand einer historischen Betrachtung legt der Autor zunächst dar, welche Hürden der Kodifizierung entgegenstanden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Formulierung des Tatbestands sowie das Verhältnis zwischen internationaler Strafgerichtsbarkeit und Weltsicherheitsrat. Es folgt eine umfassende Analyse des Aggressionstatbestands sowie der begleitenden, die Ausu¨bung der Gerichtsbarkeit des IStGH betreffenden Vorschriften. In diesem Kontext zeigt der Autor Probleme bei der Anwendung der Strafnorm auch anhand aktueller Konflikte auf und geht der Frage nach, ob es sich aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit des IStGH um eine rein symbolische Norm handelt.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Grundlagen
Zum Begriff und den Rechtsquellen des Völkerrechts – Zum Begriff und den Rechtsquellen des Völkerstrafrechts – Völkerstrafrechtliche und völkerrechtliche Verantwortlichkeit – Der Unrechtsgehalt des Aggressionsverbrechens und sein politischer Charakter – Die völkerstrafrechtliche Legitimation des Verbrechens der Aggression

2. Der historische Ursprung des Aggressionsverbrechens – die Zeit vor den Nürnberger Prozessen
Die völkerstrafrechtlichen Entwicklungen bis zum Zweiten Weltkrieg – Die Entwicklung eines zwischenstaatlichen Gewaltverbots als Vorbedingung der Strafbarkeit der Aggression

3. Die völkerstrafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges – insbesondere des Verbrechens der Aggression
Der Internationale Militärgerichtshof von Nürnberg – Der Internationale Militärgerichtshof für den fernen Osten – Das Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 und die Nürnberger Nachfolgeprozesse – Die Nürnberger Prinzipien – Bewertung der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges im Hinblick auf das Verbrechen der Aggression

4. Der lange Weg zur Verankerung des Aggressionstatbestandes im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – die Zeit post Nürnberg
Die Gründung der Vereinten Nationen und das Gewaltverbot der VN-Charta – Die Entwicklungen während der Ära des Kalten Krieges – Die Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda – Von den Entwürfen der ILC über die Rom-Konferenz und die Überprüfungskonferenz von Kampala hin zur Aktivierung der Gerichtsbarkeit – der Weg zur Pönalisierung der Aggression im IStGH-Statut – Das Verbrechen der Aggression im IStGH-Statut

Ausblick unter Betrachtung aktueller Konflikte


Julian Matthias Meese studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf deutschem und internationalem Strafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität des Saarlandes. Während des Studiums war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heinz Koriath tätig. Im Anschluss absolvierte er von 2023 bis 2025 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Zweibrücken. Seine Promotion im Völkerstrafrecht bei Prof. Dr. Guido Britz hat er mit der Disputation im November 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Julian Matthias Meese studied law at Saarland University, specializing in German and international criminal law as well as commercial and tax criminal law. During his studies, he worked at the chair of Prof. Dr. Heinz Koriath. He then completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Zweibrücken from 2023 to 2025. He successfully completed his doctorate in international criminal law under Prof. Dr. Guido Britz with his dissertation defense in November 2024.



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