Meyer | Die Föderalismusreform 2006 | Buch | 978-3-428-12693-4 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 391 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 515 g

Meyer

Die Föderalismusreform 2006

Konzeption, Kommentar, Kritik.
1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-428-12693-4
Verlag: Duncker & Humblot

Konzeption, Kommentar, Kritik.

Buch, Deutsch, 391 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 515 g

ISBN: 978-3-428-12693-4
Verlag: Duncker & Humblot


Die Föderalismusreform 2006 ist die thematisch umfassendste und wohl auch bedeutendste Reform des Grundgesetzes in seiner über fünfzigjährigen Geschichte. Sie gestaltet die Machtverhältnisse zwischen Bund und Ländern neu. Ihr Kompromisscharakter ist dem eingeschlagenen Verfahren geschuldet, welches eine durchgehend konzeptionelle Arbeit nicht zuließ. Dass der Kompromiss sich auch auf Details erstreckt, wird weitere Reformen provozieren. In wichtigen Punkten ist sie eine späte Emanzipation von den Rücksichten, die der Parlamentarische Rat zu nehmen hatte, und zugleich eine wichtige Korrektur der verunglückten Reform 1994 sowie ihrer mehr als rigorosen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Hans Meyer legt neben den Reformzielen die Genese der Reform dar, an welcher er als Sachverständiger sowohl formell als auch informell intensiv beteiligt war, und analysiert die Wirkung des eingeschlagenen Verfahrens auf die Ergebnisse. Der umfangreiche Hauptteil enthält eine eingehende Kommentierung aller Grundgesetzänderungen, wobei die Entstehungsgeschichte wichtige Aufschlüsse zur Auslegung mancher Kompromisse zu geben vermag. Darüber hinaus werden die ersten selbstkritischen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zu der seit 1958 vertretenen 'Einheitsthese' aufgenommen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der übermäßigen Politikverflechtung hat, und auch für die Steuergesetze Wege der Überwindung aufgezeigt.

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Einleitung

A. Die windungsreiche Entstehungsgeschichte der Föderalismusreform

Die Vorgeschichte – Die Bundesstaatskommission – Das Zwischenspiel – Die Koalitionsvereinbarung – Die parlamentarische Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfassungsänderungen

B. Die Föderalismusreform und die begrenzte Reformfähigkeit des politischen Systems

Die Föderalismusreform als Ausdruck der Reformfähigkeit des politischen Systems – Das Verfahren jenseits der Vorstellungen des Grundgesetzes von dem gebotenen Verfahren einer Verfassungsänderung – Das Verfahren und seine Auswirkungen

C. Reformziele und Reformnotwendigkeit

Der Auftrag der Bundesstaatskommission – Verflechtungsprobleme durch die Vetomacht des Bundesrates – Verflechtungsprobleme durch die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund – Probleme der Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder – Probleme der 'Europatauglichkeit' des Grundgesetzes – Finanzverpflichtungen und Haftungsprobleme im Verhältnis zum Ausland – Probleme der Finanzbelastung der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen

D. Die Ergebnisse der Reform und notwendige Korrekturen

Die Lösung der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates bei Bundesgesetzen – Die notwendige und mögliche Korrektur der übrig bleibenden Verflechtungen – Die Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern – Die Probleme des Überleitungsrechts im Bereich der Gesetzgebung – Die Reduzierung der Mischfinanzierung und der Kampf um Bildung und Wissenschaft sowie die Überleitungsregeln – Das Beamten- und Richterrecht in der Reform – Die innere Sicherheit – Die Hauptstadtklausel – Probleme der Finanzverfassung (ohne Kostenfolge von Bundesgesetzen) und der Haftung – Die Kostenfolge von Bundesgesetzen (Art. 104a Abs. 4 GG) – Art. 23 GG und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes

E. Resümee

Namenverzeichnis

Fundstellen der wichtigsten Grundgesetzartikel und einiger Stichworte


Hans Meyer studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, München und Bonn, promovierte 1967 zum Thema 'Die Finanzverfassung der Gemeinden' und habilitierte sich 1971 mit der Arbeit 'Wahlsystem und Verfassungsordnung'. Von 1974 bis 1996 war er ordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. 1993 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, an deren Neuaufbau er maßgeblich beteiligt war, die Ehrendoktorwürde. Von 1996 bis 2000 war Hans Meyer Präsident der Humboldt-Universität und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001.



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