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Mittelberg | Die Ingerenz - Voraussetzungen und Rechtsfolgen | Buch | 978-3-428-19356-1 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 448, 266 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 230 mm, Gewicht: 416 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Mittelberg

Die Ingerenz - Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19356-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung

Buch, Deutsch, Band 448, 266 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 230 mm, Gewicht: 416 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-19356-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Frage, wann ein Unterlassen strafrechtlich einem Handeln gleichgestellt ist, stellt sich bildlich als ein 'gordischer Knoten' des allgemeinen Teils des Strafrechts dar. Diese Problematik wird im strafrechtlichen Diskurs im Wesentlichen mit dem Vorliegen einer sog. Garantenstellung gleichgesetzt. Eine solche Garantenstellung kann aus vorangegangenem Verhalten (sog. Ingerenz) entstehen. Ziel der Arbeit ist es, einen Begründungansatz für die Ingerenz aufzuzeigen und daraus schärfere Konturen für deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu gewinnen. Daniel Mittelberg sieht die Ingerenz als eine strafrechtliche Ausprägung des allgemeinen rechtlichen Folgenbeseitigungsprinzips an. Deshalb verlangt er für eine Ingerenz ein obj. rechtswidriges Vorverhalten und stellt hierfür entgegen der vorherrschenden Ansicht nicht auf eine Vorhersehbarkeit aus Sicht eines obj. Dritten ab. Auf Rechtsfolgenseite wendet er auf die Zumutbarkeit der Befolgung der Ingerenzpflichten den Maßstab des § 34 StGB an.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Dogmatische Begründung einer Garantenstellung aus Ingerenz
'Neminem laedere' Grundsatz als dogmatische Stütze der Garantenstellung aus Ingerenz – Die formelle Rechtspflichtenlehre – Das Vertrauensprinzip als Grundlage für die Garantenstellung aus Ingerenz – Ein Rückgriff auf die soziale Wirklichkeit als Fundament der Begründung von Garantenstellungen – Der Herrschaftsgedanke als Lösung der Gleichstellungsproblematik bei den unechten Unterlassungsdelikten – Ingerenz als Teil der Pflichten kraft Zuständigkeit für den eigenen Organisationskreis – Interessenabwägung als dogmatische Begründung der Garantenstellung aus Ingerenz – Eigener Ansatz: Die Garantenstellung aus Ingerenz als Unterfall des Folgenbeseitigungsprinzips

2. Die rechtliche Qualität des Vorverhaltens
Die verschiedenen möglichen Anforderungen an die rechtliche Qualität des Vorverhaltens – Ablehnung des Erfordernisses einer schuldhaften Herbeiführung der Gefahr – Erforderlichkeit weiterer Voraussetzungen neben der kausalen Herbeiführung der Gefahr – Bestimmung der Rechtswidrigkeit des Vorverhaltens – Fazit – Ausnahmen vom Erfordernis der Rechtswidrigkeit des Vorverhaltens

3. Die Begrenzung der Pflichten aus Ingerenz durch den Zumutbarkeitsgedanken
Dogmatische Einordnung der Zumutbarkeit – Der Maßstab der Zumutbarkeitsprüfung


Daniel Mittelberg studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens im Juni 2020 promovierte er unter Betreuung von Prof. Dr. Helmut Frister an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Promotionsbegleitend arbeitete er von Oktober 2020 bis Februar 2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Helmut Frister. Im Mai 2023 nahm er sein Referendariat im Bezirk des OLG Koblenz auf, u.a. mit Stationen am Landgericht Koblenz, am Verwaltungsgericht Koblenz und der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Daniel Mittelberg studied law at the Heinrich-Heine-University of Düsseldorf. After passing the first legal examination in June 2020 he worked as a research fellow at the Heinrich-Heine-University of Düsseldorf at the academic chair for criminal law of Prof. Dr. Helmut Frister since October 2020 until February 2022. In May 2023 he started his traineeship in the district of the Coblence Higher Regional Court with stations at the Coblence Regional Court, Coblence Administrative Court and the prosecuting attorney's office of Coblence.



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