Grundlagen und Tipps für Unternehmer
Buch, Deutsch, 68 Seiten, Format (B × H): 105 mm x 210 mm, Gewicht: 69 g
ISBN: 978-3-7041-0786-2
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)
In Hinblick auf die Zahl der betroffenen Unternehmen hat die „Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Bauleistungen" als Maßnahme gegen den Sozialbetrug seit ihrer Einführung in der Praxis einige Bedeutung erlangt. Seit dem Inkrafttreten des Auftraggeberhaftungsgesetzes im Jahr 2009 gab es zahlreiche wichtige Erweiterungen und Änderungen:
2011 wurde der Begriff der Bauleistungen auf die Reinigung von Bauwerken und die Haftung der Auftraggeber auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt.
Seit 2015 besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die HFU-Liste für Einzelunternehmer ohne Dienstnehmer und kann das auftraggebende Unternehmen auch für Unternehmen ohne Beschäftigte im Inland den Haftungsbetrag haftungsbefreiend an das Dienstleistungszentrum abführen.
2016 hat der Gesetzgeber den sogenannten „Schuldenausgleich“ normiert, der es ermöglicht, Haftungsbeträge zur Abdeckung von fälligen Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie von fälligen Abgabenforderungen des Bundes zu verwenden.
In der vierten Auflage werden nun – abgesehen vom grundsätzlichen Überblick über die Haftungsbestimmungen – alle Neuerungen seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 ausgeführt, insbesondere jene im Zusammenhang mit der Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse.
Die handliche Broschüre gibt somit einen kompakten Überblick über den Umfang der Haftung, die Haftungsbefreiungsmöglichkeiten sowie sämtliche Neuerungen. Viele Beispiele und Tipps erleichtern die praktische Anwendung und helfen Unternehmen bei einer möglichst raschen und problemlosen Abwicklung. Die aktuellen Formulare dazu finden sich im Anhang.
Zielgruppe
Betroffene Unternehmen und ihre Berater
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Vorwort
Kap 1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung der Gesetzesänderung
1.2 Haftung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
1.2.1 Grundsätzliches zur Haftung nach dem AÜG
1.2.2 Anwendbarkeit der AÜG-Haftung bei Bauwerkverträgen
1.3 Grundsätzliches und Inkrafttreten der Auftraggeberhaftung
1.3.1 Allgemeine Grundsätze der Haftung
1.3.2 Inkrafttreten
Kap 2 Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung
2.1 Sachlicher Geltungsbereich
2.2 Örtlicher Geltungsbereich
2.3 Zeitlicher Geltungsbereich der Haftung
2.4 Umfang der Haftung
2.5 Abhängigkeit des Haftungsbetrages vom geleisteten Werklohn
2.6 Haftung bei Vorliegen von mehreren Auftraggebern
2.7 Die Haftung für lohnabhängige Abgaben
Kap 3 Durchgriffshaftung auf über-geordnete Unternehmen
3.1 Kettenhaftung bei Umgehungsgeschäften
3.2 Haftung bei Verletzung von Auskunftspflichten
Kap 4 Geltendmachung der Haftung
4.1 Zeitpunkt der Inanspruchnahme
4.2 Gerichtliche Durchsetzung der Haftung und Verjährung
4.3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren
Kap 5 Auskunftspflichten
5.1 Auskunftspflichtige Personen und Stellen
5.2 Sanktionen bei Verletzung der Auskunftspflichten
Kap 6 Haftungsbefreiung durch Zahlung von 20% des Werklohnes
6.1 Aufteilung des Werklohnes
6.2 Praktische Durchführung über das Dienstleistungszentrum
6.3 Allgemeine Informationen zur Zahlungsanweisung
Kap 7 Recht auf Kontoeinsicht und Rückzahlung von Guthaben
7.1 Kontoeinsicht und Berücksichtigung laufender Beiträge
7.2 Antragstellung und praktische Abwicklung der Rückzahlung von Guthaben
7.3 Rechtsmittel bei Ablehnung der Rückzahlung von Guthaben
7.4 Rückzahlung von Guthaben durch die Finanzbehörden
Kap 8 Gesamtliste der haftungsfreistellen-den Unternehmen (HFU-Liste)
8.1 Grundsätzliches zur HFU-Liste
8.2 Organisatorische Abwicklung der Führung der Liste
8.3 Antragstellung auf Erst- bzw Wiederaufnahme in die HFU-Liste
8.3.1 Gesetzliche Hindernisse für die Aufnahme in die HFU-Liste
8.3.2 Hinderungsgründe im Ermessen des Versicherungsträgers
8.3.3 Antragstellung auf Aufnahme in die HFU-Liste
8.3.4 Voraussetzungen beim Erstantrag auf Aufnahme in die Liste
8.3.5 Antrag auf Wiederaufnahme in die Liste
8.4 Streichung aus der HFU-Liste
8.5 Rechtsmittel bei Nichtaufnahme in die HFU-Liste oder bei Streichung aus der Liste
Kap 9 Unternehmen ohne Dienstnehmer
9.1 Aufnahme in die HFU-Liste für Einpersonen-unternehmen ohne Dienstnehmer
9.2 Möglichkeit der Anweisung von AGH-Zahlungen auch für Auftragnehmer ohne Dienstgebernummer
Kap 10 Ausblick
Kap 11 Zusammenfassung und praktische Hinweise
11.1 Wichtige Punkte bei der Antragstellung auf Aufnahme in die HFU-Liste
11.2 Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen zu beachtende Punkte
11.3 Praktische Fragen
Kap 12 Anhang
12.1 Antrag auf Aufnahme/Wiederaufnahme in die HFU-Liste
12.2 Antrag auf Auszahlung von Guthaben
Das Auftraggeberhaftungsgesetz ist mit 1.9.2009 in Kraft getreten. Bisher gab es folgende wichtige Änderungen:
- Mit 1.1.2011 wurde der Begriff der Bauleistungen auf die Reinigung von Bauwerken ausgedehnt.
- Seit 1.7.2011 haften die Auftraggeber auch für lohnabhängige Abgaben.
- Mit 1.1.2015 erfolgte eine weitere Ausdehnung der Auftraggeberhaftung: Es besteht seither die Möglichkeit der Aufnahme in die HFU-Liste für Einzelunternehmer ohne Dienstnehmer. Überdies hat das auftraggebende Unternehmen die Möglichkeit, auch für Unternehmen ohne Beschäftigte im Inland den Haftungsbetrag haftungsbefreiend an das Dienstleistungszentrum abzuführen.
- Der Gesetzgeber hat mit 1.1.2016 den sogenannten „Schuldenausgleich“ normiert. Dieser ermöglicht es, Haftungsbeträge zur Abdeckung von fälligen Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie von fälligen Abgabenforderungen des Bundes zu verwenden.
In der vierten Auflage werden – abgesehen vom grundsätzlichen Überblick über die Haftungsbestimmungen – alle Neuerungen seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 ausgeführt, insbesondere jene im Zusammenhang mit der Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse.
Die Autorin, April 2021




