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Niedersächsisches Schulgesetz (digital)


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Kommunal- und Schulverlag



Seit über 40 Jahren Jahren sichert der bewährte Standard-Kommentar in Loseblattform die präzise und korrekte Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG - und seiner zahlreichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Der aktuelle Stand enthält die Einarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung des nachgeordneten Bereichs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums vom 10.12.2020. Die den vier neuen Landesämtern für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück als Rechtsnachfolger der Niedersächsischen Landesschulbehörden zugewiesenen landesweiten Vor-Ort-Aufgaben sind im § 119 NschG aufgelistet. Die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das Schulleben stellen einen Schwerpunkt der Überarbeitungen dar. Maskenpflicht, Schule im Wechselmodell und Schulschließungen werden eingehend dargestellt. Erläutert werden die Neuregelungen des IfSG und die Ergänzungen der WeSchVO insbesondere im Hinblick auf die Sonderregelungen für Schulabschlüsse. Zahlreiche Einzelfragen werden beantwortet: Welche Schutzausrüstungen dürfen in Schulen eingesetzt werden? Kann aus der Schulbesuchspflicht auch eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht abgeleitet werden? Können Sanktionen nach § 61 NSchG erfolgen, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten verletzen? Beantwortet wird auch die Frage, welche Befugnisse eine Schulleitung hat, wenn infizierte Lehrkräfte oder Schülerinnen oder Schüler in der Schule erscheinen.
Auch Spezialfragen wurde nachgegangen. Haben Kinder von Grenzgängern (Niederlande) einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach Niedersachsen? Wer hat die Kosten von Gebärden- und Fremdsprachendolmetschern zu tragen? Können Kinder mit einer musikalischen Hochbegabung vom Schulbesuch freigestellt werden? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gebietskörperschaft Ersatzschulen mit freiwilligen Leistungen fördern?
Einzelne Regelungen wie §§ 48, 61, 97, 99 NSchG wurden völlig überarbeitet und die Frage beantwortet, welche Personen unter den Begriff Lehrkraft fallen. Ergänzenden Regelungen zum DigitalPaktSchule wurden eingearbeitet und die Ausführungen zur Niedersächsischen Bildungscloud ergänzt. Der bis 2025 umzusetzende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird dargestellt. Eingehend wird die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Schulrecht erläutert.
Der Kommentar mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und am Schulleben Interessierte.

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