Osterland | Der Glücksspielbegriff im Strafrecht. | Buch | 978-3-428-18557-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 392, 250 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Osterland

Der Glücksspielbegriff im Strafrecht.

Buch, Deutsch, Band 392, 250 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18557-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Glücksspielstrafrecht. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der in den §§ 284 f. StGB verwendete Begriff des Glücksspiels. Was genau unter 'Glücksspiel' im Sinne dieser Vorschriften zu verstehen ist, definiert das Strafrecht nicht. Die in Rechtsprechung und Literatur vorherrschende Interpretation des strafrechtlichen Glücksspielbegriffs wurde wesentlich durchdas Reichsgericht geprägt und ist im Kern seit über 100 Jahren unverändert. Die Arbeit stellt dieses traditionelle Begriffsverständnis auf den Prüfstand. Dabei orientiert sich der Autor vor allem am Strafgrund der Glücksspieldelikte, den er im Schutz der Gesundheit und des Vermögens des einzelnen Spielers sieht. Unter Berücksichtigung der neueren Erkenntnisse in der Forschung zu den Ursachen von pathologischem Spielverhalten und dem Gefährdungspotential moderner Spielerscheinungen kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass der strafrechtliche Glücksspielbegriff an mehreren Stellen revisionsbedürftig ist, und erläutert seine Vorschläge für eine Neujustierung.
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Weitere Infos & Material


Einleitung
1. Das deutsche Glücksspielstrafrecht im Überblick
Historische Entwicklung – Das geltende Recht
2. Der Strafgrund der Glücksspieldelikte
Rechtsgüterschutz als Auslegungs- und Legitimationsgrundlage – Die Sozialschädlichkeit des Glücksspiels – Das geschützte Rechtsgut – Ergebnis
3. Der strafrechtliche Glücksspielbegriff
Die konstituierenden Merkmale – Negativabgrenzungen
4. Zusammenfassung und Ausblick
Thesen – Reformvorschläge
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und legte dort 2013 die Erste Juristische Prüfung ab. Sein Referendariat, welches er am Landgericht Tübingen mit Stationen in Stuttgart und Hongkong absolvierte, schloss er 2015 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Seit 2016 ist der Autor als Rechtsanwalt zugelassen. 2021 wurde er von der Eberhard Karls Universität Tübingen mit einer Arbeit zum Glücksspielstrafrecht promoviert.

Neben seiner juristischen Ausbildung nahm der Autor an internationalen Pokerturnieren teil und erzielte dort über 250.000 Dollar an Preisgeldern.


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