Der Umgang mit Wissensnormen ist in vielerlei Hinsicht von grundlegenden Unsicherheiten geprägt. Im Mittelpunkt steht das Elementarproblem der Wissenszurechnung, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand für das Wissen einer anderen Person einstehen muss. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sind seit jeher um eine Lösung bemüht, jedoch ohne klares Ergebnis. Auf Basis einer eingehenden Analyse der tatbestandlichen Bezüge des Privatrechts auf "Wissen" und "Wissenmüssen" unternimmt Richard Rachlitz den Versuch, sich den Wissensnormen des Privatrechts neu anzunähern. Davon ausgehend, dass Wissen als Element des Tatbestands privatrechtlicher Normen niemals als "nackte Tatsache" relevant ist, sondern immer nur in einem spezifischen, willentlichen Verhaltensbezug, entfaltet der Autor die These, dass Wissensnormen nichts anderes sind als verkürzt formulierte Vorsatz- bzw. Verschuldensnormen. Die fundamentalen Probleme im Umgang mit Wissensnormen lösen sich damit auf.
Rachlitz
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Rachlitz, Richard
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg; Postgraduierten-Studium an der Universität Stellenbosch, Südafrika; Notarassessor in Prien am Chiemsee und bei der Bundesnotarkammer in Berlin (zunächst Referent, später Geschäftsführer der Bundesnotarkammer); Notar in Roding; Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Geschäftsführer des Examinatoriums Zivilrecht an der LMU München; 2021 Promotion.