Rasch / Schaetzell | Hessische Bauordnung (HBO) | Loseblattwerk | www.sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 1070 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 3000 g

Rasch / Schaetzell

Hessische Bauordnung (HBO)

Kommentar
Stand: inkl. 37. Nachlief. März 2022
ISBN: 978-3-88061-596-0
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
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Kommentar

Loseblattwerk, Deutsch, 1070 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 3000 g

ISBN: 978-3-88061-596-0
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag


Die Hessische Bauordnung (HBO) ist für das Bauordnungsverfahren die wichtigste gesetzliche Grundlage. Änderungen der HBO und aktuelle Rechtsprechung werden in den praxisnahen HBO-Kommentars berücksichtigt.

Der Kommentar zur HBO beinhaltet neben dem Gesetzestext (einschl. aller Änderungen) die Kommentierung der Teile der Hessischen Bauordnung sowie einen Anhangteil mit dem Abdruck von Gesetzes- und Verordnungstexten sowie von Erlassen.
Das Werk enthält alle reelvanten Kommentierungen zur HBO und wir ständig ergänzt.

Der praxisoreinetierte Kommentar eignet sich für Bauordnungs-, Bauaufsichtsbehörden, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige, Bildungseinrichtungen, Gerichte, Anwälte, am Bauordnungsrecht interessierte Einzelpersonen.

Der Kommentar wurde begründet von Dr. Ernst Rasch, Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes a. D., fortgeführt von Johannes Schaetzell, Ministerialrat a. D.,
weiter bearbeitet von Norbert Pfaff, Regierungsdirektor im Regierungspräsidium Darmstadt,
Bernhard Griebeling, Richter am Verwaltungsgericht, Michael Guth, Bauoberrat im Regierungspräsidium Darmstadt, Holger Hinkel, Richter am Verwaltungsgericht, Leiter des Referats Inneres und Justiz, Abteilung Europa und internationale Angelegenheiten, Hessisches Ministerium der Justiz, Dr. Thomas Schröer, LL. M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht. An der Neubearbeitung sind Florian Christopher Weber, Verwaltungsdirektor beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, Rafael Wiegelmann, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und Rechtsanwalt, Kirsten Vogelmann, Referentin beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, Dr. Jannis Broscheit, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, Christopher Hubbertz, Rechtsanwalt in Wiesbaden, Dr. Bernd Wittkowski, Vizepräsident des VG a. D. beteiligt.

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Zielgruppe


Bauordnungs-, Bauaufsichtsbehörden, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige, Bildungseinrichtungen, Gerichte, Anwälte, interessierte Einzelpersonen

Weitere Infos & Material


Christopher Hubbertz, Rechtsanwalt in Wiesbaden unter Mitarbeit von Jürgen Fritsch, Dipl.-Ing., techn. Angestellter beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Der Kommentar wurde begründet von Dr. Ernst Rasch, Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes a. D., fortgeführt von Johannes Schaetzell, Ministerialrat a. D., neu bearbeitet von Norbert Pfaff, Regierungsdirektor im Regierungspräsidium Darmstadt,
Bernhard Griebeling, Richter am Verwaltungsgericht, Michael Guth, Bauoberrat im Regierungspräsidium Darmstadt, Holger Hinkel, Richter am Verwaltungsgericht, Leiter des Referats Inneres und Justiz, Abteilung Europa und internationale Angelegenheiten, Hessisches Ministerium der Justiz, Dr. Thomas Schröer, LL. M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Florian Christopher Weber, Verwaltungsdirektor beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, Rafael Wiegelmann, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und Rechtsanwalt, Kirsten Vogelmann, Referentin beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, Dr. Jannis Broscheit, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden,



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