Rennicke | Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands. | Buch | 978-3-428-18311-1 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 376, 206 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Rennicke

Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands.


1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18311-1
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 376, 206 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18311-1
Verlag: Duncker & Humblot


Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug.

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands

Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass sich regelmäßig nicht die Frage stellt, ob ein Tatbestandsmerkmal überhaupt verwirklicht ist, sondern vielmehr geklärt werden muss, wer für seine Verwirklichung verantwortlich ist. Daher können diese Probleme oft unter Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung sowie durch Übertragung der Grundsätze mittäterschaftlicher Zurechnung gelöst werden.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Strafrechtliche Zurechnung
Begriff der Zurechnung im Strafrecht – Betrugsprobleme als Zurechnungsprobleme – Einwände
2. Die Instrumente strafrechtlicher Zurechnung
Die Erfolgszurechnung – Die täterschaftliche Zurechnung fremden Verhaltens
3. Die allgemeinen Betrugsproblematiken
Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Vermögensschaden
4. Spezifische Probleme des Mehrpersonenverhältnisses
Irrtumsfragen – Die Vermögensverfügung beim Dreiecksbetrug
Schluss
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Jan Rennicke hat von 2012 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der University of Wolverhampton studiert. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 2018 mit der Note 'gut' ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Katrin Höffler an der Universität Göttingen, wo er zum Thema 'Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands' mit der Bewertung 'summa cum laude' promovierte. Seit Dezember 2020 ist Dr. Jan Rennicke Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Braunschweig. Er ist Autor zahlreicher juristischer Publikationen und trägt regelmäßig auf Fachtagungen vor.

Jan Rennicke has studied law at the University of Göttingen and the University of Wolverhampton from 2012 to 2018, when he graduated with his first legal state examination. From 2018 he worked as a scientific assistant at the chair for criminal law and criminology of Prof. Dr. Katrin Höffler, where he did his doctoral studies, from which he graduated summa cum laude. Since December 2020, Dr. Jan Rennicke is undergoing practical legal training in the district of the higher regional court of Brunswick. He is the author of several publications on legal topics and regularly speaks at scientific conferences.



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