Rittmann | US-Trusts im deutschen Erbschaftsteuerrecht | Buch | 978-3-8441-0492-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 166 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 286 g

Reihe: Rechtswissenschaft, Bd. 36

Rittmann

US-Trusts im deutschen Erbschaftsteuerrecht

Zivilrechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung

Buch, Deutsch, 166 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 286 g

Reihe: Rechtswissenschaft, Bd. 36

ISBN: 978-3-8441-0492-9
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH


Gesetzgeberisches Ziel des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war es, die gestalterischen Möglichkeiten bei deutschen Nachlassplanungen durch den Einsatz von Truststrukturen einzugrenzen. Dennoch kommt Truststrukturen aufgrund ihrer sehr weiten Verbreitung im angloamerikanischen Raum – vor allem in den USA – in deutsch-internationalen Erbfällen nach wie vor eine hohe praktische Bedeutung zu. Umso problematischer ist die Tatsache, dass sich der deutsche Rechtsanwender bei Erbfällen oder Nachlassplanungen noch immer mit einer Vielzahl offener Fragen und sich widersprechender Meinungen über die erbschaftsteuerliche Behandlung von Trusts konfrontiert sieht. Der Autor nimmt in der vorliegenden Arbeit Stellung zur erbschaft- sowie schenkungsteuerlichen Behandlung von US-Trusts unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur.

Zu Beginn der Arbeit werden die Grundform des Trusts nach US-Recht, seine US-rechtlichen Grundlagen sowie häufig vorkommende Trustausgestaltungen und deren Besteuerung in den USA beschrieben. Im Anschluss hieran wird auf die maßgeblichen zivil- und erbrechtlichen Problematiken in den USA und in Deutschland in Bezug auf Truststrukturen eingegangen, gefolgt von einer Einordnung verschiedener Truststrukturen nach den Regeln des gegenwärtigen und zu erwartenden internationalen Privatrechts. Nach einer ertragsteuerlichen Einordnung der Truststruktur in Deutschland folgt eine Untersuchung der erbschaftsteuerlichen Frage, ob und wann ein Trust überhaupt als solcher nach dem deutschen Erbschaftsteuerrecht zu kategorisieren ist. Danach werden die einzelnen Übertragungsvorgänge von einem bzw. auf einen Trust detailliert beleuchtet, systematisiert und die sich hieraus ergebende unterschiedliche Behandlung einzelner Truststrukturen begründet. Abschließend wird ein Blick auf die zukünftige Rolle von Trusts unter dem deutschen Erbschaftsteuerrecht geworfen.
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1. Einleitung

2. Der US-Trust: Grundlagen
A. Herkunft
B. Definition
C. Abgrenzung des US-Trusts zu deutschen Rechtsinstituten
D. Rechtlicher Rahmen von US-Truststrukturen
E. Grundform
F. Exkurs: US-amerikanisches Erbrecht
G. Truststrukturen

3. Steuerliche Behandlung von Trusts in den USA
A. Die Einkommensteuern in den USA
B. Die Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen in den USA

4. US-Trusts und das deutsche Zivil- und Privatrecht
A. Vorbemerkungen
B. Deutsche und US-Trusts
C. Trusts nach deutschem Recht
D. Zwischenergebnis
E. Internationales und Europäisches Recht
F. Deutsches Internationales Privatrecht
G. Konsequenzen aus den Truststatuten

5. Ertragsteuerliche Behandlung von Truststrukturen in Deutschland
A. Trust als Subjekt der deutschen Besteuerung
B. Qualifikation als selbständiges Steuersubjekt im Sinne des KStG
C. Ertragsteuerliche Behandlung bei Fehlen einer selbständigen Vermögensmasse
D. Ertragsteuerliche Behandlung bei Qualifikation als selbständige Vermögensmasse

6. Erbschaftsteuerliche Einordung des US-Trusts
A. Qualifikation ausländischer Rechtsfiguren im Erbschaftsteuerrecht
B. Der US-Trust als Subjekt der deutschen Erbschaftsteuer

7. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung in Deutschland
A. Einleitung
B. Besteuerungsrechte der BRD und der USA
C. Behandlung einzelner Vermögensübertragungen
D. Tod des Errichters eines Intervivos Trust
E. Erbersatzsteuer
F. Änderung der Trustsatzung
G. Haftung für Erbschaftsteuern des Trusts

8. Zusammenfassung und Ausblick


Rittmann, Marc
Marc Rittmann studierte Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz (Mag. iur.). Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens absolvierte er ein Masterprogramm (LL.M. in Corporate & Financial Services Law) an der National University in Singapur. Anschließend war er mehrere Jahre steuer- und rechtsberatend in der Schweiz, Singapur und München tätig. Seit 2013 ist er als Steuerberater in Regensburg niedergelassen. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte im November 2015 an der Universität Bayreuth.


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