Römermann | COVInsAG | Buch | 978-3-406-77771-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 284 Seiten, Leinen, Format (B × H): 128 mm x 194 mm, Gewicht: 494 g

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Römermann

COVInsAG

COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz - COVInsAG, Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht u.a.

Buch, Deutsch, 284 Seiten, Leinen, Format (B × H): 128 mm x 194 mm, Gewicht: 494 g

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

ISBN: 978-3-406-77771-4
Verlag: C.H.Beck


Zum Werk
Mit einer Reihe von Gesetzen zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie, beginnend mit dem Gesetz vom 27. März 2020, nahm der Gesetzgeber tiefe Einschnitte in eine Reihe von Rechtsbereichen vor. Für die Praxis von herausragender Bedeutung:

  • Insolvenzrecht - das mehrfach verlängerte und erheblich ausgeweitete COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz wird die Insolvenzpraxis noch auf Jahre hinaus intensiv beschäftigen
  • Gesellschaftsrecht, insbesondere die Praxis von Gesellschafterversammlungen
  • Mietrecht - in der 2. Auflage wurde auch Art. 240 § 7 EGBGB mit der Anpassung der Gewerbemiete wegen Störung der Geschäftsgrundlage durch die Pandemie ausführlich kommentiert
  • Darlehensrecht
  • Dauerschuldverhältnisse
  • Veranstalterverträge
  • Benutzungsverträge


Vorteile auf einen Blick

  • hoch aktuelle Kommentierung
  • geschrieben von erfahrenen Praktikern
  • gerade jetzt ist Orientierung unabdingbar
  • Hinweise zur Haftungsvermeidung bei Beratern
  • sämtliche Neuerungen durch die "Abmilderungsgesetzgebung" umfasst
  • Berücksichtigung bisheriger Rechtsprechung und Literatur zu COVID-19


Zur Neuauflage
Zwar wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30. April 2021 beendet - in der Praxis wird sich aber noch über Jahre die Frage stellen, ob im konkreten Fall rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Kommentar wertet die zwischenzeitlichen Diskussionen aus und bietet einen fundierten Überblick über den Meinungsstand.
Besonders ausführlich kommentiert: Art. 240 § 7 EGBGB, eingefügt durch Gesetz vom 22. Dezember 2020. Die Pandemie gilt danach unter bestimmten Umständen als Störung der Geschäftsgrundlage. Das ermöglicht bei Gewerbemietverhältnissen aller Art die Vertragsanpassung. Der Kommentar arbeitet den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur umfassend auf.


 

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