Rotsch / Saliger / Tsambikakis  | StPO | Buch | 978-3-8487-1299-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 4700 Seiten, gebunden, Format (B × H): 173 mm x 244 mm

Rotsch / Saliger / Tsambikakis

StPO

Strafprozessordnung mit GVG/EGGVG. In 2 Bänden

Buch, Deutsch, 4700 Seiten, gebunden, Format (B × H): 173 mm x 244 mm

ISBN: 978-3-8487-1299-1
Verlag: Nomos


Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen – „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.

Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess brauchen.

Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.

Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.

NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.

Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.

Aktualität auf über 4.500 Seiten:

- Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
- Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
- Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
- Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
- Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
- Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)

Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg OStA Thomas Merz, Hamm Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover Prof. Dr. Frank Zimmermann, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
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