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Schäuble | Strafverfahren und Prozessverantwortung | Buch | 978-3-428-15319-0 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 477 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 224 mm, Gewicht: 635 g

Schäuble

Strafverfahren und Prozessverantwortung

Neue prozessuale Obliegenheiten des Beschuldigten in Deutschland im Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-428-15319-0
Verlag: Duncker & Humblot

Neue prozessuale Obliegenheiten des Beschuldigten in Deutschland im Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht

Buch, Deutsch, 477 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 224 mm, Gewicht: 635 g

ISBN: 978-3-428-15319-0
Verlag: Duncker & Humblot


In welchem Maße steht der Beschuldigte im Strafverfahren selbst in der Verantwortung, eine ungerechtfertigte Verurteilung abzuwenden? – Diese Frage war für das deutsche Verfahren bislang mit Blick auf die umfassende Untersuchungspflicht des Gerichts recht einfach zu beantworten. Die Entwicklung des deutschen Verfahrensrechts in den letzten Jahren deutet indes darauf hin, dass dem Beschuldigten nun verstärkt obliegt, selbst aktiv zu werden. Besonders anschaulich zeigt dies die sogenannte 'Widerspruchslösung', die dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger die Rüge der Unverwertbarkeit von Beweisen auferlegt, damit das Verwertungsverbot im (Rechtsmittel-)Verfahren überhaupt berücksichtigt wird.

Der Autor nimmt dies zum Anlass, sich der Thematik der Prozessverantwortung des Beschuldigten im Strafverfahren zu widmen. Zunächst erarbeitet er den grundsätzlichen Stellenwert der Beteiligungsmöglichkeit und der daraus erwachsenden Prozessverantwortung des Beschuldigten für die Legitimation des Strafurteils. Ausgehend von der Grundkonzeption der StPO zeichnet er sodann die neuere Entwicklung des deutschen Verfahrensrechts seit den 1990er-Jahren nach und zeigt auf, dass der Beschuldigte vor großen Problemen steht, seiner gestiegenen Verantwortung gerecht zu werden. Im Anschluss geht der Autor der Frage nach, wie dem Beschuldigten eine bessere Handhabung seiner gewachsenen Verantwortung ermöglicht werden kann. Hierfür nutzt er die Erkenntnisse aus einer rechtsvergleichenden Betrachtung des adversatorisch ausgerichteten US-amerikanischen Verfahrens, das systemimmanent ein deutlich höheres Maß an Prozessverantwortung voraussetzt.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Verfahrenstheoretische Annäherung – Die Prozessverantwortung des Beschuldigten im Strafverfahren

Begründung und Ausformung der Prozessverantwortung des Beschuldigten im Strafverfahren – Folgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens – Zusammenfassung und Ausblick

2. Die Ausgestaltung der Prozessverantwortung des Beschuldigten nach der Grundkonzeption des deutschen Strafverfahrens

Einführung – Verfahrensstruktur und Legitimation des Strafurteils – Materielle Beteiligungsrechte des Beschuldigten und daraus resultierende Obliegenheiten – Absicherung der praktischen Handhabbarkeit der Beteiligungsrechte – Abschließende Bewertung

3. Die Steigerung der Prozessverantwortung des Beschuldigten seit den 1990er-Jahren

Einführung – Die Situation des deutschen Strafverfahrens seit den 1990er-Jahren – Regelungsgehalt der geschaffenen Neuerungen – Steigerung der Prozessverantwortung des Beschuldigten infolge der neuen Regelungen – Aushöhlung der Beschuldigtenrechte infolge der Steigerung der Prozessverantwortung – Zusammenfassung und Ausblick

4. Rechtsvergleichende Perspektive – Prozessverantwortung im US-amerikanischen Strafverfahren

Einführung – Verfahrensstruktur und Legitimation des Strafurteils – Materielle Beteiligungsrechte des Beschuldigten und daraus resultierende Obliegenheiten – Absicherung der praktischen Handhabbarkeit der Beteiligungsrechte – Abschließende vergleichende Bewertung und Ausblick

5. Erörterung von Lösungsansätzen

Grundausrichtung der zu erarbeitenden Vorschläge – Denkbare Lösungsansätze – Anlass für eine Neuorientierung des gesamten Verfahrens?

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis


Von 2004 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Università degli Studi di Firenze. Ab Oktober 2007 Förderung durch die Heinrich-Böll-Stiftung. Von 2008 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Referat für Europäisches Strafrecht. Erste juristische Staatsprüfung 2010, im Anschluss Referendariat am Kammergericht Berlin. Zweites Staatsexamen Ende 2012. Ausbildungsstationen waren u.a. das Bundesministerium der Justiz und ein Projekt der GIZ in Nairobi, Kenia. Von 2013 bis 2016 Mitglied der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law.



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