Buch, Deutsch, Band 151, 236 Seiten, Format (B × H): 146 mm x 223 mm, Gewicht: 294 g
Reihe: Schriften zum Völkerrecht
Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter
Buch, Deutsch, Band 151, 236 Seiten, Format (B × H): 146 mm x 223 mm, Gewicht: 294 g
Reihe: Schriften zum Völkerrecht
ISBN: 978-3-428-11353-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
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Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Kulturgüter als Kriegsbeute in der geschichtlichen Entwicklung - B. Der tatsächliche Hintergrund der Beutekunstproblematik: Das Verhalten Deutschlands während des Russlandfeldzuges - Die Verbringung des deutschen Kulturgutes in die Sowjetunion - C. Der völkerrechtliche Kulturgüterschutz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges: Sinn und Zweck der Haager Landkriegsordnung - Geltung für den Zweiten Weltkrieg - Geltung der Haager Landkriegsordnung nach der Kapitulation Deutschlands - Das Beschlagnahmeverbot von Kulturgut auf besetztem Gebiet - Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Kulturgut im Vorgriff auf Reparationen - Unzulässige Rechtsausübung: Das estoppel-Prinzip - Verjährung der völkerrechtlichen Rückgabeansprüche - D. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Untergang der Sowjetunion: Rückgabe von Kulturgut an die DDR - Umfang der noch in Russland lagernden deutschen Kulturgüter - Zwei-plus-Vier-Vertrag - Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Sowjetunion - E. Die Rückführungsklausel im deutsch-russischen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit: Entstehung und Inhalt - Der Anwendungsbereich der Rückführungsklausel - Der Regelungsgehalt der Rückführungsklausel in Bezug auf Beutekunst - F. Inanspruchnahme des deutschen Kulturgutes durch das Beutekunstgesetz der Russischen Föderation: Intention des Gesetzes - Ausnahmen von der Inanspruchnahme deutschen Kulturgutes - Die Entscheidung des russischen Verfassungsgerichtes über das Beutekunstgesetz - Änderungen des Beutekunstgesetzes - Erfolgsaussichten von Klagen hinsichtlich der von Russland nicht beanspruchten deutschen Kulturgüter - G. Rückführungsverhandlungen zwischen Deutschland und Russland: Zuständigkeit des Bundes für die Rückführungsverhandlungen - Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung - Beteiligung der Länder an den Rückführungsverhandlungen des Bundes - Ein Sonderfall: Der Vertrag des Landes Bremen über die Rückführung von Kulturgut - Dokumentationsstelle für die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter - Ergebnisse der Rückführungsbemühungen mit Russland - Praktische Illustration: Das Bernsteinzimmer - H. Die Eigentumslage bei - illegaler - Rückkehr von Kulturgut aus Russland nach Deutschland: Allgemein - Der Überleitungsvertrag - Verstoß der russischen Enteignungen gegen den ordre public - Kein gutgläubiger Erwerb an abhanden gekommenen Sachen - Gutgläubiger Erwerb bei Veräußerung im Wege der öffentlichen Versteigerung - Verjährung der zivilrechtlichen Herausgabeansprüche - Gutgläubiger Erwerb durch Ersitzung - I. Präzedenzfall: "Heilige Familie mit dem heiligen Johannes und der heiligen Elisabeth" vor dem High Court of Justice in London: Allgemein - Völkerrechtlicher Aspekt - Zivilrechtlicher Aspekt - J. Leihverkehr mit Beutekunst: Allgemein - Die rechtsverbindliche Rückgabezusage nach § 20 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung - Einwand der unzulässigen Rechtsausübung - Vorrang des Völkerrechts vor einfachem Bundesrecht - K. Folgerungen - L. Ausblick - Literaturverzeichnis, Sachregister