Schulze / Hoeren | Dokumente zum Europäischen Recht | Buch | 978-3-642-62952-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 478 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 756 g

Schulze / Hoeren

Dokumente zum Europäischen Recht

Band 2: Justiz (bis 1957)

Buch, Deutsch, 478 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 756 g

ISBN: 978-3-642-62952-5
Verlag: Springer


Entwicklung und Charakter des Europäischen Gemeinschaftsrechts sind wesentlich durch die Gerichtsverfassung der Gemeinschaft und die Tätigkeit der Gerichte mitgeprägt worden. Die Vorbereitung und das Zustandekommen des Gerichtswesens und des gerichtlichen Verfahrens der Europäischen Gemeinschaft sind Gegenstand dieses zweiten Bandes der Dokumente zum Europäischen Recht, der in Aufbau und Auswahl der Dokumente der Konzeption des ersten Bandes ("Gründungsverträge") folgt. Mit der erstmals dokumentierten und editorisch aufgearbeiteten Entwicklungsgeschichte der Justiz im Europäischen Gemeinschaftsrecht bis zu den Römischen Verträgen von 1957 richtet sich dieses ergänzende Grundlagenwerk an alle, die an einer vertieften Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Wurzeln des Gerichtswesens in Europa interessiert sind.
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Zielgruppe


Research

Weitere Infos & Material


1. Die Montanunion (EGKS).- I. Der Schuman-Plan.- II. Vom Schuman-Plan bis zum Beginn der Vertragsverhandlungen am 20. Juni 1950.- III. Die Vertragsverhandlungen, 20. Juni 1950 bis 18. April 1951.- IV. Die Vorarbeiten für die Arbeitsaufnahme des Gerichtshofs.- 2. Das Projekt der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG).- I. Von den Vorbereitungsarbeiten für die Luxemburger Entschließung seit Juli 1952 bis zur Tagung der ad hoc-Versammlung in Straßburg vom 7. bis 10.1.1953.- II. Die redaktionelle Arbeit.- III. Das Scheitern der Europäischen Politischen Gemeinschaft.- 3. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).- I. Die Arbeiten des Regierungsausschusses, 7.10.1955 bis 21.4.1956.- II. Die erste Verhandlungsphase, Juni 1956 bis Ende Oktober 1956.- III. Die zweite Verhandlungsphase, November 1956 bis zur Unterzeichnung der Römischen Verträge.- IV. Die Satzung des Gerichtshofs.- V. Die Vorarbeiten für die Arbeitsaufnahme des gemeinsamen Gerichtshofs.


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