Buch, Deutsch, 27 Seiten, Format (B × H): 134 mm x 211 mm, Gewicht: 100 g
zu Nauheim vom 4. März 1459
Buch, Deutsch, 27 Seiten, Format (B × H): 134 mm x 211 mm, Gewicht: 100 g
ISBN: 978-3-86638-457-6
Verlag: Dielmann Axel Verlag
Im Jahr 1459 setzen die Söder von Bad Nauheim eine „Södermeisterordnung“ auf – ein Verhaltenskodex für sich und ihre Mitarbeiter. Erkennbar ist der Wunsch, mit der vereinbarten Ordnung einen fairen und respektvollen Umgang untereinander zu gewährleisten.
Stellenweise erinnert die Söderordnung an einen Bußgeldkatalog, in dem festgelegt ist, welche Strafe für bestimmte Vergehen zu zahlen ist; oft zu begleichen in Wein oder Wachs, damals gängigen Vermögenswerten – wie das Salz, das sie gewonnen haben. Historisch gesehen ist es ein beeindruckendes Dokument von Selbstbestimmtheit und gesellschaftlicher Haltung – insofern für uns Heutige es ein Vorbild – aber durch den geschichtlichen Abstand auch ein höchst unterhaltsamer Text.
Das Original zu »Des Sodmeisters und des Salzhandwerks zu Nauheim errichtete Satzung wegen Verbesserung ihres Salzwassers allda« ist zu finden im Hessischen Staatsarchivs Darmstadt unter der Signatur HStAD, A3,20/24; Herausgeber, Übersetzer und Verlag bedanken sich herzlich für die Möglichkeit, das Dokument auf dem Umschlag wiederzugeben.
Die Abbildung auf unserer Seite 5 nutzt das Gemälde „Gothaer Liebespaar“, Herzogliches Museum Gotha: Als dargestellte Personen werden Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg (1449-1500) und Margarete Weißkircher angenommen.
Wilhelm Lindenstruth wurde geboren 1885 in Buseck (Hessen). Wilhelm Lindenstruth studierte Geschichte, deutsche, englische und französische Sprachwissenschaften und Pädagogik. Von 1912 bis 1913 war Lindenstruth Lehrer am Ernst-Ludwig-Gymnasium in Bad Nauheim. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen gehört die Transkription der Ordnung für die Sodermeister zu Nauheim von 1459.
Zielgruppe
Bad Nauheimer, Salztechniker, Historiker, Salzhändler, Industriekaufleute, Vereine zur Heimatkunde, Heimatkundler, Hessen
Weitere Infos & Material
Wir die Sodemeister des Salzhandwerks zu Nauheim bekennen öffentlich in diesem Brief für uns, unsere Erben und Nachkommen, dass wir mit Willen, Gunst und Gnade des Wohlgeborenen Jungherrn Philipp, Graf zu Hanau1, unseres gnädigen lieben Jungherrn, uns allen zu Gute einmütig eine Satzung und Ordnung unter uns gemacht und gesetzt haben, welche hier geschrieben steht, auf dass wir unser Salzhandwerk dort vollkommener und aufrichtiger aus-üben können und unsere Arbeitsleute, Knechte, Mägde und Gesinde mit einer inneren Einträchtigkeit bleiben mögen.
Zum ersten soll unser jeder Söder auf der Sode zehn Mesten2 Salz für einen Gulden geben; und wer sein Salz hinweg führet eine Meile von dem Soden, der soll neun Mesten für einen Gulden geben und darunter nicht. Wenn sich einer nach Friedberg und nach Butzbach verlaufen hat, mit fremdem Salz, das nicht in Nauheim gesiedet wurde und wer in die Zunft eintreten will und ein Meister des Salzhandwerks dort selbst werden will, der zuvor keiner gewesen war, der soll uns vier Gulden und vier Viertel Wein und zu den Kerzen oder zu dem Geleucht3 vier Pfund Wachs geben.




