Théry | Online-Archive aus verfassungsrechtlicher Sicht | Buch | 978-3-8300-8857-8 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 11, 132 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 175 g

Reihe: Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit

Théry

Online-Archive aus verfassungsrechtlicher Sicht


1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8300-8857-8
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, Band 11, 132 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 175 g

Reihe: Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit

ISBN: 978-3-8300-8857-8
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Die vorliegende Arbeit beleuchtet aus verfassungsrechtlicher Sicht und unter Einbindung informationstechnischer sowie sozial- und medienwissenschaftlicher Hintergründe die Problematik der Online-Archive der Publikationsunternehmen mit Blick auf die Berichterstattung über Straftaten und Straftäter. Dabei werden die verschiedenen Grundrechtspositionen berücksichtigt und es wird ausführlich auf die verfassungsrechtliche und zivilgerichtliche Rechtsprechung sowie diese begleitende Literaturstimmen eingegangen. Die Strafberichterstattung bewegt sich im grundrechtlichen Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des durch die Berichterstattung betroffenen Straftäters auf der einen Seite und den Informations- und Kommunikationsfreiheiten der Allgemeinheit sowie der Publikationsunternehmen auf der anderen Seite. Können die Internetnutzer über eine Suchmaschinensuche das Internet und somit auch die ins Netz gestellten Altmeldungen über Straftaten der Online-Archive in ihrer ganzen Breite und Tiefe über einfache Schlagworte ohne viel Aufwand jederzeit auch von mobilen Endgeräten aus durchsuchen, stellt sich die Frage ob dadurch nicht das Interesse der Betroffenen und der Gesellschaft an deren Resozialisierung konterkariert werden kann, wenn die durchsuchten Inhalte insbesondere deren Klarnamen enthalten. Muss der Betroffene unter diesen Umständen nicht mit der permanenten Befürchtung leben, dass sein näheres soziales Umfeld - wie zum Beispiel neue Bekanntschaften, der Arbeitgeber oder Vermieter - über eine Eingabe seines Namens in eine Suchmaschine auf die ihn als Straftäter identifizierenden Altmeldungen stoßen? Zudem wird der Frage nachgegangen, ob der Betroffene wegen der Eigenheiten des Social Web befürchten muss, dass Login-geschützte und ihn als Straftäter identifizierende Inhalte von Online-Archiven, die nicht durch Suchmaschinen erfassbar sind, durch die Internetnutzer weiter im Netz verbreitet werden, welches die Gnade des Vergessens nicht kennt.

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