Buch, Deutsch, Band 28, 1/2, 787 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 1315 g
Buch, Deutsch, Band 28, 1/2, 787 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 1315 g
Reihe: Verhandlungen des Deutschen Juristentages
ISBN: 978-3-11-234113-1
Verlag: De Gruyter
Keine ausführliche Beschreibung für "Verhandlungen des Achtundzwanzigsten deutschen Juristentages – Gutachten" verfügbar.
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Frontmatter -- Inhalt -- I. Gutachten des Herrn Oberstaatsanwalts Dr. Hoegel zu Wien über das Thema: Die richterliche Strafzumeffung verbunden mit der strafrechtlichen Behandlung des Versuchs -- II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Nehm in Straßburg über die Frage: Empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft genauer zu bestimmen -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Doyens, Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht in Leipzig, über die Frage: Empfiehlt es sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung gesetzlich auszuschließen oder durch zwingende Rechtssätze festzusetzen -- IV. Gutachten deS Herrn Geheimen Justizrats Profeffor Dr. Otto Gierke zu Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine einheitliche Regelung der Haftung deS Staates und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts für den von ihren Beamten bei Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden -- V. Gutachten von Professor Dr. phil. et iur. Max Ernst Mayer, Privatdozent in Straßburg, über: Die strafrechtliche Behandlung von Rückfall, gewohnheitsmäßigem und gewerbsmäßigem Verbrechertum -- VI. Gutachten des Vorsitzenden am Gewerbegericht zu Berlin Magistratsassessor Wölbling über die Frage: Empfehlen sich gesetzliche Bestimmungen über den gewerblichen Arbeitsvertrag auf Geding (Akkordvertrag -- VII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Dr. Mittelstein über die Frage: Empfieblt cs sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung auszuschließen oder durch zwingende RechtSsätze festzusetzen -- VIII. Gutachten des Oberlandesgerichtsrats Dr. Lobe in Dresden über die Frage: Empfiehlt es sich, das Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Ansehung des Ausverkaufswesens zu ergänzen?




