von Arnim / Koch / Werber

D&O-Versicherung und öffentliche Hand

Rechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung des Versicherungsschutzes bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei privatrechtlich organisierten Eigen- und Beteiligungsgesellschaften

Buch, Deutsch, 349 Seiten, Großformatiges Paperback. Klappenbroschur, Format (B × H): 149 mm x 213 mm, Gewicht: 499 g

Reihe: Veröffentlichungen des Seminars für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg und des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.V. : Reihe A, Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-96329-084-8
Verlag: VVW GmbH – Verlag Versicherungswirtschaft


Das persönliche Haftungsrisiko von Managern hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten erheblich erhöht. Waren zunächst hauptsächlich Organmitglieder privater Unternehmen betroffen, sehen sich nunmehr auch erste Führungskräfte von juristischen Personen aus dem öffentlichen Sektor mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob die D&O-Versicherung auch im öffentlichen Sektor eine geeignete Möglichkeit zur Absicherung des Organhaftungsrisikos darstellt. Der Autor untersucht zu diesem Zweck insbesondere, ob der Abschluss einer D&O-Versicherung auch dort zulässig ist und wie die Verträge und Bedingungen inhaltlich auszugestalten sind.
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Zielgruppe


Versicherer und Spezialmakler, Beschäftigte im
öffentlichen Dienst im Dezernat Versicherungswesen,
Makler mit Kunden im öffentlichen Bereich

Weitere Infos & Material


Arnim, Moritz von
Moritz von Arnim wurde 1991 in Düsseldorf geboren und studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Hamburg. Nach Abschluss des 1. Staatsexamens promovierte er ab 2016 am Seminar für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Robert Koch. Seit 2018 ist er Referendar am Landgericht Mönchengladbach.

von Arnim, Moritz
Moritz von Arnim wurde 1991 in Düsseldorf geboren und studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Hamburg. Nach Abschluss des 1. Staatsexamens promovierte er ab 2016 am Seminar für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Robert Koch. Seit 2018 ist er Referendar am Landgericht Mönchengladbach.


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