Werner | Werner, B: Rechtsquellen des deutschen öffentlichen Rechts. | Buch | 978-3-428-15973-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 105, 219 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 345 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

Werner

Werner, B: Rechtsquellen des deutschen öffentlichen Rechts.

Buch, Deutsch, Band 105, 219 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 345 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

ISBN: 978-3-428-15973-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit legt die Wirksamkeitsbedingungen offen, die die Rechtsordnung für alle Rechtsquellen unabhängig von der Form und der inhaltlichen Regelungsmaterie einer Rechtsquelle aufstellt. Sie untersucht die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Rechtsquelle, die Voraussetzungen, unter denen eine rechtswidrige Rechtsquelle wirksam sein darf, und die Vorgaben hinsichtlich der Wirkungsdauer einer Rechtsquelle. Die Arbeit zeigt auf, dass der Erlass einer Rechtsquelle der Erledigung einer staatlichen Aufgabe dient. Alle Wirksamkeitsbedingungen für eine Rechtsquelle sind so auszugestalten, dass die staatliche Aufgabe bestmöglich erledigt wird.

Die Arbeit untersucht außerdem das Rangordnungsverhältnis von Rechtsquellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit einer Rechtsquelle anhand eines anderen Rangordnungssystems zu bestimmen ist als die anzuwendende Rechtsquelle. Die Rangverhältnisse stehen im Einklang mit dem Ziel der bestmöglichen Erledigung einer staatlichen Aufgabe.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Untersuchungsanliegen
Einführung – Flächennutzungsplan und Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags als Beispiele für Rechtsquellen in einer nicht kategorisierten Form – Ziel und Gang der Untersuchung

2. Prämisse: kein Numerus clausus von Rechtsquellenformen
Vom Grundgesetz vorausgesetzte Rechtsquellenformen – Keine abschließende Benennung von Rechtsquellenformen im Grundgesetz

3. Allgemeine Anforderungen an die Wirksamkeit von Rechtsquellen
Rechtmäßigkeit einer Rechtsquelle – Wirksamkeit einer rechtswidrigen Rechtsquelle – Wirkungsdauer einer Rechtsquelle – Ergebnis

4. Rangordnungssystem
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Rechtsquelle – Anwendung einer Rechtsquelle – Ergebnis

5. Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachverzeichnis


Birgit Werner studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Ihre sodann begonnene Dissertation schloss sie 2019 ab. Von 2017 bis 2019 absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Oberlangesgericht Stuttgart im Landgerichtsbezirk Tübingen. Birgit Werner war von 2009 bis 2020 an der Universität Tübingen am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht von Professor Dr. Barbara Remmert tätig. Seit 2020 arbeitet sie im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Birgit Werner studied law at Eberhard Karls University Tuebingen from 2008 to 2013. She completed her doctorate in 2019. From 2017 to 2019 she followed her legal clerkship at the Stuttgart Higher Regional Court, district of the Regional Court Tuebingen. Birgit Werner worked at the University of Tuebingen at the chair of Constitutional and Administrative Law, Public Commercial Law and Municipal Law of Professor Dr. Barbara Remmert from 2009 to 2020. Since 2020 she works in the Ministry of Economics, Labour and Housing of Baden-Wuerttemberg.


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