Buch, Deutsch, 548 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 235 mm
Arbeitsschutzorganisation, Personalführung und Sicherheits-Compliance durch Weisung, Amtsübernahme und Haftungsrecht
Buch, Deutsch, 548 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 235 mm
ISBN: 978-3-503-20947-7
Verlag: Erich Schmidt Verlag
Sicherheitsverantwortung entsteht entweder durch Pflichtenübertragung oder Amts- bzw. Aufgabenübernahme. Konsequent orientiert an der Realität aus Gesetzgebung und Rechtsprechung beschreibt Thomas Wilrich in diesem Spannungsfeld die Grundsätze des Managements by Delegation durch Formalstruktur auf Papier sowie des Self-Managements by Designation and Doing durch gesetzliche Ordnung aus der Praxis.
- Verwaltungsrechtliche Regelungen des staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrechts (z. B. § 13 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1): Pflichten kraft Position oder durch schriftliche Beauftragung
- Unmittelbare Sicherheitspflichten aus Berufsbild, betrieblicher Funktion oder Dienstposten im öffentlichen Dienst
- Weisungen und Stellenbeschreibungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer und Dienstherren an Beamte
- Bußgeld- und strafrechtliche Zurechnungsregeln für Unternehmensorgane, Führungskräfte und ausdrücklich Beauftragte
- Haftungsgrundsätze aus Verkehrssicherungspflicht und Garantenstellung, wie sie die Rechtsprechung für Vorgesetzte, Anlagenverantwortliche und konkludent durch tatsächliche Pflichtenübernahme entwickelt hat
- Unterstützende (Stabs-)Funktionen, etwa durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsbeauftragte
Ein prägnanter Leitfaden, der aus diesen Grundlagen der formellen Aufbauorganisation und informellen Ablaufprozesse konkrete Empfehlungen für wirksame Compliance-Strukturen und eine erfolgreiche Personalführung im Arbeits und Gesundheitsschutz entwickelt.
Zielgruppe
HSE-Manager; Führungskräfte; Meister in der Industrie; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Sicherheitsingenieure; Sicherheitsbeauftragte; Aufsichtsbehörden; Staatsanwälte und Richter (die Arbeitsschutzverstöße verfolgen); Betriebs- und Personalräte; Versicherungen (die nach Arbeitsunfällen Leistungen erbringen); Bildungseinrichtungen (die Arbeitsschutz lehren und vermitteln); Berufsgenossenschaften; Unfallversicherungsträger




