Wolf | Lex Irnitana | Buch | 978-3-428-13930-9 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 292 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 405 g

Wolf

Lex Irnitana

Gesammelte Aufsätze
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-428-13930-9
Verlag: Duncker & Humblot

Gesammelte Aufsätze

Buch, Deutsch, 292 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 405 g

ISBN: 978-3-428-13930-9
Verlag: Duncker & Humblot


Mit der von Clandestini 1981 aufgespürten Lex Irnitana besitzen wir nicht nur die Munizipalordnung der Stadt Irni aus den neunziger Jahren n. Chr., sondern das flavische Stadtrecht, nach dessen Vorlage die Stadtrechte aller peregrinischen Städte Spaniens in den letzten Jahrzehnten des ersten Jahrhunderts abgefaßt worden sind.

Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Ausführlich dargelegte Themen sind die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, der Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste und die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana. Behandelt werden außerdem die Gerichtsbarkeit in Irni und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts. Darüber hinaus wird ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Iurisdictio Irnitana

Intertium – und kein Ende?

Diem diffindere. Die Vertagung im Urteilstermin nach der Lex Irnitana

Iudex iuratus

Zur Romanisierung Spaniens. Der Beitrag der Stadtrechte am Beispiel der Lex Irnitana

Die Lex Irnitana und die Tafeln von Veleia und Ateste

Rechtspflege in Urso

Imitatio exempli in den römischen Stadtrechten Spaniens

Irni vor der Irnitana

Bußen, Einkommen und Preise

Die Eide der Lex Irnitana

Gerichtsbarkeit in Irni

Fragmente flavischer Stadtrechte von Gemeinden in der Baetica

Nachweis der Erstveröffentlichungen


Joseph Georg Wolf wurde 1930 in Düsseldorf geboren, wo er auch die Schule besuchte. Nach dem Abitur studierte er in Freiburg, Göttingen und Neapel Rechtswissenschaften. 1959 wurde er in Göttingen promoviert, wo er sich 1964 für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Privatrechtsgeschichte auch habilitierte. Zum Wintersemester dieses Jahres wurde er als Nachfolger von Fritz Pringsheim auf den Lehrstuhl für Römisches Recht nach Freiburg berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte. Berufungen nach Wien, Bern, Heidelberg und Göttingen. Sein Forschungsfeld ist auch heute noch das Römische Recht und seine Geschichte.



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