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Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferverordnung
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IDW Verlag
WPO Kommentar, Online-Abonnement-Bezug mit MAIK (AI)
Bei dem Produkt handelt es sich um die 3. Auflage mit dem Erscheinungstermin 26.09.2022. Neu ist das AI-Verlagsprodukt.
Seit der Erstauflage 2008 hat sich der Hense/Ulrich als Kommentar zur WPO zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für jeden Berufsangehörigen und viele andere entwickelt, die sich mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer befassen.
Für die vierte Auflage 2022 wurde das Werk weitreichend überarbeitet. Die Kommentierungen berücksichtigen insbesondere • erste Erfahrungen mit den umfassenden Änderungen durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und den Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung, • neue berufsspezifische Regelungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Folge der Aufarbeitung des Wirecard-Falls, • zahlreiche weitere Neuregelungen zur Berufsausübung der Freien Berufe, die auf den Reformbedarf insbesondere im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zurückgehen (Rechtsstand 1. August 2022)
Behandelt wird außerdem die infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie seit Januar 2020 erneut erweiterte Pflichtenlage der Wirtschaftsprüfer sowie Bezüge zur Datenschutz-Grundverordnung.
Der Kommentar erläutert das Berufsrecht praxisorientiert und zeigt wichtige Zusammenhänge auf.
Die Kommentierung wurde wieder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsprüferkammer erarbeitet. Die Mehrzahl der Vorschriften zum berufsgerichtlichen Verfahren kommentierte der frühere Vorsitzende der für Disziplinarfälle von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zuständigen Kammer beim Landgericht Berlin und heutige Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel. Die Gesamtredaktion lag unverändert bei Peter Maxl.
Herausgegeben wird die dritte Auflage von WP/StB Gerhard Ziegler und WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, langjährige und angesehene Vertreter des Berufsstandes. Aufgrund ihrer Arbeit in den Gremien des Berufsstandes sind sie mit den Fragen des Berufsrechts besonders vertraut.





