Zimmermann | Modul "Zusatzqualifizierung Schubmaststapler" | Sonstiges | 978-3-96158-016-3 | sack.de

Sonstiges, Deutsch, Format (B × H): 134 mm x 168 mm, Gewicht: 68 g

Zimmermann

Modul "Zusatzqualifizierung Schubmaststapler"

Stufe 2 nach DGUV Grundsatz 308-001

Sonstiges, Deutsch, Format (B × H): 134 mm x 168 mm, Gewicht: 68 g

ISBN: 978-3-96158-016-3
Verlag: Resch-Verlag


Schulungs-Präsentation zur Qualifizierung (Zusatzqualifizierung, Stufe 2) von Bedienern von Schubmaststaplern
23 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten

Zusatzqualifizierung gemäß

Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“
u. dgl.

Um Flurförderzeuge bedienen zu dürfen, ist in Deutschland eine dreistufige Qualifizierung/Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 nötig:

Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung):
Sie findet i. d. R. auf einem klassischen Frontgabelstapler statt. Die Grundlage dafür bietet das umfangreiche Lehrsystem vom Resch-Verlag.
Stufe 2 (Zusatzqualifizierung):
Sie ist nötig, wenn andere Bauarten bedient werden sollen, z. B. Schubmaststapler. Die Grundlage dazu bietet diese Präsentation.
Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung:
Erklärung der Betriebsanweisungen und Einweisung in alle Modelle im Betrieb

Schubmaststapler (auch Schubstapler, Quersitzstapler oder englisch Reach Truck genannt) sind eine besondere Bauart der Flurförderzeuge, die sich in vielen Punkten von klassischen Gabelstaplern (Frontstaplern) unterscheiden und zusätzliche Gefahren bergen.

Aus diesem Grund dürfen nach DGUV Grundsatz 308-001 nur Personen mit dem Bedienen von Schubmaststaplern beauftragt werden, die speziell für diese Bauart qualifiziert wurden. Fahrpersonal, das „nur“ auf einem normalen Frontgabelstapler geschult ist, muss vor dem Bedienen eines Schubmaststaplers erst eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2 nach DGUV G 308-001) durchlaufen.

Die theoretische Grundlage dazu bietet diese Präsentation. Hier werden alle Unterschiede und zusätzlichen Gefahren eines Schubmaststaplers im Vergleich zu einem klassischen Gabelstapler behandelt. Somit bauen die Folien perfekt auf dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen“ auf und vermitteln alles, was für eine rechtssichere Zusatzqualifizierung (Stufe 2) nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nötig ist.
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