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Anonymus | Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklärung | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 576 Seiten

Anonymus Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklärung

Band 1 bis 5
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-9823274-7-1
Verlag: Anonymus-Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Band 1 bis 5

E-Book, Deutsch, 576 Seiten

ISBN: 978-3-9823274-7-1
Verlag: Anonymus-Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



In diesem Buch werden die ersten fünf Bände der Reihe "Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklärung" zusammengefasst:
Band 1: Die Fakten über Corona
Band 2: Der Vergleich von Corona mit der Grippe
Band 3: Die Maßnahmen gegen Corona
Band 4: Die erste Welle
Band 5: Das Versagen der Gerichte

Im Zentrum des Buches steht die Entwicklung der Infektionszahlen während der ersten Welle: Bereits am 11. März 2020 erreichte die Zahl der Neuinfektionen ihr Maximum und fiel danach kontinuierlich - der Lockdown vom 23. März war nicht notwendig, um das Coronavirus während der ersten Welle unter Kontrolle zu bringen. Das Buch setzt sich auch mit der Frage auseinander, wie es möglich war, dass diese Erkenntnis bis heute weitgehend unbekannt geblieben ist.

Das Buch hat zwei grundlegende Ziele:
Es sollen alle wichtigen Aspekte der Corona-Krise in Deutschland beleuchtet werden. Deshalb werden im ersten Band alle wichtigen Fakten zur Epidemie dargelegt (z.B. die wichtigsten Übertragungswege, die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf, die wichtigsten Infektionsorte und ihre Ansteckungsraten, die Saisonalität des Virus oder seine Letalität).
Im dritten Band werden die Vor- und Nachteile der zahlreichen Eindämmungsmaßnahmen gegen SARS-CoV-2 dargelegt, besondere Aufmerksamkeit erhält die Strategie des "Test, Trace & Isolate" (TTI). Es wird gezeigt, dass der Lockdown in den Pandemieplänen des RKI und der WHO nicht vorkommt.
Band 4 zeigt den Verlauf der ersten Welle, insbesondere den Verlauf der Infektionszahlen und seine (verzerrte) Darstellung durch die Politik, die Medien und das RKI. Weitere Kapitel des vierten Bandes widmen sich den Pflegeheimen, der besonderen Situation der Kinder in der Epidemie und der Letalität des Virus.
Der fünfte Band beantwortet die Frage, warum die Gerichte den ersten Lockdown (bisher) nicht für unwirksam erklärten.

Es werden immer nur die qualitativ hochwertigsten Erkenntnisquellen genutzt. Um den Verlauf der Infektionskurve zu beschreiben, wird beispielsweise nicht auf die Meldedaten zurückgegriffen, sondern auf die "Tabelle mit Nowcastingzahlen" des RKI, deren Daten von deutlich höherer Qualität sind. Insgesamt werden in den ersten fünf Bänden die Ergebnisse von über 230 wissenschaftlichen Studien vorgestellt, hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen des RKI. Kein anderes Buch vermittelt dermaßen fundiertes Wissen über die Corona-Epidemie in Deutschland.

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Einleitung
Als der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 20. März 2020 den ersten Lockdown in der Geschichte der Bundesrepublik verkündete, war ich aus verschiedenen Gründen davon überzeugt, dass diese Maßnahmen rechtswidrig waren. Vor allem war die pandemische Situation in Deutschland viel weniger dramatisch als in anderen europäischen Ländern: Nur 0,02 Prozent der Bevölkerung hatten sich laut Robert Koch-Institut (RKI) bis zu diesem Zeitpunkt mit SARSCoV- infiziert (genau 13.957 Personen1), es hatte bisher laut RKI nur 31 Todesfälle gegeben (zum Vergleich: Italien: 4.032, Spanien: 1.043, Frankreich: 450 Todesfälle2), und in der Kurve der täglich gemeldeten Neuinfektionen war bereits eine deutliche Abschwächung des Anstiegs zu erkennen – aufgrund des mindestens 14-tägigen Meldeverzugs gab es daher Grund für die Annahme, dass die tatsächlichen Infektionszahlen inzwischen gar nicht mehr stiegen. Wenn sich das Virus in Deutschland aber gar nicht mehr ausbreitete, war der Lockdown nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig. Es gab drei simple Erklärungen für diese unerwartet positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in der zweiten Hälfte des März 2020 (die von den Medien nicht erkannt wurde, denn sie berichteten weiterhin, dass sich das Virus „explosionsartig“ ausbreiten würde). Wie jeder Kinderarzt weiß, sind die „altbekannten“ beim Menschen auftretenden Coronaviren stark saisonal – die Coronaviren-Saison beginnt im November und endet im April (Kapitel 14, Band 1). Es war deshalb plausibel, dass SARS-CoV-2 Ende März bereits deutlich an Aktivität verloren hatte und nicht mehr so ansteckend war wie in den Monaten zuvor. Zweitens hatte sich das Sozialverhalten der deutschen Bürger bereits deutlich verändert. Seit die Tagesschau die Bilder von den Intensivstationen Norditaliens in die deutschen Wohnzimmer übertragen hatte, folgten viele deutsche Bürger freiwillig den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Eindämmung des Virus – Abstand halten, vermehrtes Händewaschen, Vermeidung von Menschenansammlungen, deutlich seltenere Besuche in Bars, Clubs oder Fitnessstudios, Verzicht auf nicht unbedingt erforderliche Reisen. In Deutschland war das soziale Leben ab Anfang März deutlich heruntergefahren worden. Drittens hatte die Politik bereits einige einschneidende Maßnahmen festgesetzt, deren Wirksamkeit nicht bezweifelt wurde. Am 9. März waren Großveranstaltungen verboten worden, am 16. März wurden de facto die Grenzen geschlossen. Da zu Beginn jeder Pandemie ein großer Teil der Infektionen aus dem Ausland importiert wird (in Deutschland geschah dies vor allem durch die Skiurlaub-Rückkehrer aus Tirol und Norditalien), war die Schließung der Grenzen zu diesem Zeitpunkt natürlich eine sehr effektive Maßnahme. Dasselbe galt für das Verbot von Großveranstaltungen, da hierdurch Superspreader-Events verhindert wurden. Auch von der Schließung der Schulen (16. März) und der Schließung des nicht-essentiellen Einzelhandels (18. März) erhofften sich die Politiker einen deutlichen Effekt auf das Infektionsgeschehen (ansonsten hätten sie diese Maßnahmen, die großen Schaden anrichteten, nicht angeordnet). Diese Interventionen stellten bereits die mit Abstand massivsten Eingriffe in die Grundrechte dar, die es in der Bundesrepublik Deutschland jemals gegeben hatte. Da es mindestens zwei Wochen dauert, bis sich eine Infektion in den Meldedaten des RKI niederschlägt (durchschnittlich 5 Tage Inkubationszeit, dann muss ein Arzt aufgesucht werden, der Test muss durchgeführt und im Labor ausgewertet werden, bevor das Testergebnis über das Gesundheitsamt und das Gesundheitsministerium des Landes zum RKI übermittelt werden kann, wo es endlich in die Statistik eingearbeitet wird), konnte sich die Wirkung all dieser massiven Maßnahmen noch nicht in den Meldedaten zeigen. Da sich der Anstieg der gemeldeten Infektionszahlen schon zuvor deutlich abgeschwächt hatte, konnte man nicht mehr davon ausgehen, dass weitere Maßnahmen erforderlich sein würden, um das Virus unter Kontrolle zu bringen. Es gab daher am 22. März 2020 für die Ministerpräsidentenkonferenz keinen Grund, einen Lockdown mit Ausgangs- und Kontaktsperren zu beschließen. Der Lockdown kam trotzdem. Das entscheidende Argument für die Rechtswidrigkeit der Corona-Verordnungen war in meinen Augen die Tatsache, dass der Lockdown ganz einfach nicht erforderlich war, um das Virus unter Kontrolle zu bringen – die Maßnahmen waren nicht verhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Es gab aber noch andere Gründe für die Rechtswidrigkeit der Verordnungen: Schon im Februar 2020 hatten die Chinesen bekanntgegeben, dass das Virus ältere Menschen sehr viel stärker gefährdet als jüngere – das Letalitätsrisiko war für Personen über 80 Jahren 75 Mal so hoch wie für Personen unter 40.3 Obwohl die deutschen Bürger extrem unterschiedlich durch das Coronavirus gefährdet wurden, unterlagen sie alle völlig unterschiedslos denselben Lockdown-Maßnah-men. Das war in meinen Augen keine sinnvolle Strategie – die Alten wurden zu wenig geschützt, während die Beschränkungen für die Jungen unangemessen hart waren. Zum anderen waren die Maßnahmen aber auch verfassungswidrig, denn nach Artikel 3 des Grundgesetzes muss der Staat Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln4 – die Corona-Verordnungen jedoch behandelten alle, als wären sie gleich. Meine Verfassungsbeschwerde gegen die erste bayerische Corona-Verordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht erstaunlicherweise mit der Begründung nicht angenommen, dass ich erst Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hätte einreichen müssen5 – trotz der schwersten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik sahen die Richter also keinen Grund zu Eile. Die umgehend beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereichte Klage wurde bis heute vom Gericht ebenso wenig bearbeitet wie der gleichzeitig eingereichte Eilantrag. Bis heute verweigern die Gerichte also den Rechtsschutz – noch ein Grundrecht, das in der Coronakrise unter die Räder gekommen ist. Eine von mir gegen die dritte bayerische Corona-Verordnung eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde vom Gericht ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen – weil sie angeblich keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ habe.6, 7, 8 Die schwersten Eingriffe in die Grundrechte seit Verkündung des Grundgesetzes haben keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“? Diese Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts legte den Verdacht nahe, dass das Gericht sich nicht als Kontrolleur der Regierung ansah (die Aufgabe, die ihm die Verfassung eigentlich zugewiesen hat), sondern als ihr Verbündeter, der der Regierung in den Zeiten der Coronakrise den Rücken freihält (das Verhalten der Gerichte in der Coronakrise ist Gegenstand des fünften Bandes). Die umfangreichen Schriftsätze, die von mir beim Bundesverfassungsgericht bzw. beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht wurden, bilden die Grundlage für dieses Buch. Um die Gerichte von der Rechtswidrigkeit der Corona-Verordnungen zu überzeugen, war es erforderlich, die wichtigsten Fakten zu SARS-CoV-2 und Covid-19 darzulegen (Band 1), die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eindämmungsmaßnahmen abzuwägen (Band 3) und den Verlauf des Infektionsgeschehens während der ersten Welle zu beschreiben (Band 4). Der Vergleich mit der Grippe (Band 2) und schließlich die vernichtende Beurteilung der bisherigen Leistung der Gerichte in der Coronakrise (Band 5) ergänzen dann diese drei grundlegenden Bände des Buchs. Es wurde mir beim Schreiben der Schriftsätze jedoch schnell klar, dass die Fakten bei der Reaktion der Gesellschaft und der Politik auf die Coronakrise eine sehr viel geringere Rolle spielten, als ich vermutet hatte. Die stark vom Alter abhängende Sterblichkeit von Covid-19 (99,4 Prozent der Todesfälle der ersten Welle betrafen die ältere Hälfte der Bevölkerung, nur 0,6 Prozent die jüngere; Kapitel 16, Band 1) wurde zum Beispiel in den deutschen Medien oder vom RKI nie nach Altersgruppen differenziert veröffentlicht. Folglich hatten diese wichtigen Informationen auch keinen Einfluss auf die öffentliche Diskussion über die erforderlichen Abwehrmaßnahmen gegen das Coronavirus. Das war deshalb so merkwürdig, weil die hohe Letalität des Virus der einzige Grund war, weshalb überhaupt Abwehrmaßnahmen gegen SARS-CoV-2 ergriffen wurden, ganz anders als bei den vier „alteingesessenen“ menschlichen Coronaviren, deren Ausbreitung niemand zu verhindern...



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