E-Book, Deutsch, Band Band 41, 178 Seiten, E-Book-Text
Arendt Völkerrechtliche Probleme beim Einsatz autonomer Waffensysteme
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8305-2173-0
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, Band Band 41, 178 Seiten, E-Book-Text
ISBN: 978-3-8305-2173-0
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
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In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
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1;Vorwort;7
2;Inhaltsverzeichnis;9
3;Abkürzungsverzeichnis;15
4;Kapitel 1: Einleitung;19
4.1;§1 Grundlegung;21
4.2;§2 Der Trend zu einer Kriegsführung ohne den Menschen;21
4.2.1;A. Historische Entwicklung;22
4.2.2;B. Militärisches Interesse;23
4.3;§3 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Begriffsbestimmung;25
4.3.1;A. Grunddefinition: Unbemannte Systeme;25
4.3.2;B. Kategorisierung von unbemannten Systemen;26
4.3.2.1;I. Qualifizierung nach Art des eingesetzten Mediums;26
4.3.2.2;II. Qualifizierung nach Grad der Autonomie;28
4.3.2.3;III. Qualifizierung nach Art der Ausrüstung: Bewaffnete Systeme;36
4.3.2.4;IV. Sonstige Arten der Qualifizierung;36
4.3.3;C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes: Bewaffnete, autonome unbemannte Systeme;38
4.4;§4 Problematik;39
4.4.1;A. Technische Bedenken;39
4.4.2;B. Ethische Bedenken;41
4.4.3;C. Völkerrechtliche Bedenken?;43
5;Kapitel 2: Die Vereinbarkeit autonomer Waffensysteme mit den Vorschriften des internationalen bewaffneten Konflikts;45
5.1;§1 Untersuchungsmaßstab;45
5.1.1;A. Anwendungsbereich des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts;45
5.1.2;B. Rechtsquellen;47
5.1.3;C. Begriffsbestimmung;48
5.1.3.1;I. Autonome Waffensysteme als „virtuelle“ Kombattanten?;49
5.1.3.2;II. Autonome Waffensysteme als Waffen oder Mittel der Kriegführung;52
5.2;§2 Grundlegender Verstoß gegen die Prinzipien des humanitären Völkerrechts?;54
5.2.1;A. Unvereinbarkeit mit den Gesetzen der Menschlichkeit und den Forderungen des öffentlichen Gewissens?;54
5.2.1.1;I. Keine rechtliche Bindungswirkung der Gesetze der Menschlichkeit und der Forderungen des öffentlichen Gewissens;55
5.2.1.2;II. Handlungsanweisung de lege ferenda;59
5.2.2;B. Verstoß gegen Ziel und Zweck der Genfer Konventionen?;60
5.2.3;C. Ergebnis;61
5.3;§3 Vereinbarkeit mit dem Unterscheidungs- und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;61
5.3.1;A. Das Verbot unterschiedsloser Angriffe;62
5.3.1.1;I. Unterscheidung militärisches Ziel – nicht militärisches Ziel;63
5.3.1.2;II. Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten;71
5.3.1.3;III. Standard der Unterscheidung und grundsätzliche Bedenken;76
5.3.2;B. Verbot unverhältnismäßiger Angriff;78
5.3.2.1;I. Ermittlung und Bewertung des militärischen Vorteils undder erwarteten zivilen Verluste;79
5.3.2.2;II. Bewertung des Verhältnisses;80
5.3.2.3;III. Kein verschärfter Verhältnismäßigkeitsstandard;84
5.3.3;C. Ergebnis: Hohe Anforderungen an die Technik;84
5.4;§4 Kein Verstoß gegen Verbotsnormen des humanitären Völkerrechts;85
5.4.1;A. Verbot des Angriffs auf geschützte Personen und Objekte;85
5.4.1.1;I. Geographisch fest verortete Ziele;85
5.4.1.2;II. Mobile Ziele;93
5.4.2;B. Verbot des Einsatzes bestimmter Kampfmittel und Kampfmethoden;99
5.4.2.1;I. Verstoß gegen das Verbot, kein Pardon zu erteilen;99
5.4.2.2;II. Kein Verstoß gegen das Verbot, unterscheidungslose Waffen einzusetzen;100
5.4.2.3;III. Sonstige Verbote;101
5.4.2.4;IV. Zwischenergebnis: Keine besonderen Probleme;102
5.5;§5 Keine grundsätzliche Verletzung der Pflicht,Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen;103
5.5.1;A. Inhalt und Adressat des Gebots;104
5.5.1.1;I. In das autonome System zu programmierende Vorsichtsmaßnahmen;106
5.5.1.2;II. Sorgfaltspflichten der beteiligten Soldaten;110
5.5.2;B. Standard der Vorsichtsmaßnahmenpfl ichten;113
5.6;§6 Autonome Waffensysteme unter dem „Neue Waffen“-Regime von Art. 36 ZP I;115
5.6.1;A. Anwendbarkeit von Art. 36 ZP I auf autonome Waffensysteme;115
5.6.2;B. Umfang der Prüfpflicht;116
5.6.3;C. Bereits erfolgte Überprüfungen;118
5.7;§7 Besonderheiten des Einsatzes im Luft- undSeekrieg;118
5.7.1;A. Einsatz autonomer UAS;118
5.7.2;B. Einsatz autonomer UUS und USS;119
5.8;§8 Zwischenergebnis;121
6;Kapitel 3: Verantwortlichkeiten bei Fehlfunktionen;123
6.1;§1 Mögliche Fehlerszenarien;123
6.2;§2 Die Fehlfunktion als völkerrechtliches Delikt – Unproblematische Haftung des Entsendestaates nach den Grundsätzen der Staatenhaftung;124
6.3;§3 Die Fehlfunktion im Rahmen desVölkerstrafrechts – Notwendigkeit einer Anpassung der vorhandenen Vorschriften;125
6.3.1;A. Grundproblematik;126
6.3.2;B. Völkerstrafrechtlicher Bewertungsrahmen;127
6.3.2.1;I. Zurechnungssubjekt;127
6.3.2.2;II. Mögliche Anknüpfungspunkte: Handlung;130
6.3.2.3;III. Strafrechtlicher Erfolg;132
6.3.3;C. Lückenhafte Strafbarkeit aus eigener Handlung;132
6.3.3.1;I. Schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen;132
6.3.3.2;II. Vorsätzliche Angriffe auf geschützte Personen oder Gegenstände;136
6.3.3.3;III. Das Führen unverhältnismäßiger Angriffe;139
6.3.3.4;IV. Sonstige Tatbestände;142
6.3.4;D. Strafbarkeit nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit;143
6.3.4.1;I. Zur Rechtsfigur der Vorgesetztenverantwortlichkeit;144
6.3.4.2;II. Fehlende Gleichsetzbarkeit mit dem Verbrechen eines Untergebenen;146
6.3.4.3;III. Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen;147
6.3.4.4;IV. Zwischenergebnis: Anpassung der Verträge erforderlich;154
6.3.5;E. Mögliches Forum einer völkerstrafrechtlichen Verfolgung;155
6.3.6;F. Fazit – Identifizierung der Strafbarkeitslücken im Völkerstrafrecht;156
6.3.6.1;I. Vorhandene Strafbarkeitslücke;156
6.3.6.2;II. Gefahrenpotential: Gefährdung des Strafzwecksdes Völkerstrafrechts;157
6.3.6.3;III. Handlungsgebot: Anpassung der Vorschriften zur Vorgesetztenverantwortlichkeit;158
6.3.6.4;IV. Gesamtergebnis;158
7;Dokumentenverzeichnis;161
8;Entscheidungsverzeichnis;165
9;Literaturverzeichnis;167




