Armbruster | Rückerstattung der Nazi-Beute | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 653 Seiten, Gewicht: 10 g

Reihe: Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies

Armbruster Rückerstattung der Nazi-Beute

Die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg

E-Book, Deutsch, 653 Seiten, Gewicht: 10 g

Reihe: Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies

ISBN: 978-3-89949-612-3
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Fast sechzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind immer noch zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich Raubkunstwerken ungeklärt. Die riesigen Verlagerungen, Beschlagnahmungen und der Raub von Kulturgütern in ganz Europa und insbesondere in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten stellten die alliierten Siegermächte vor große Probleme. Das vorliegende Buch stellt anhand einer Vielzahl von Dokumenten, die in den verschiedensten Archiven gesichtet wurden, die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge bezüglich der Rückerstattung durch die westlichen Alliierten dar. Im ersten Teil des Buches wird der Frage nachgegangen, wie die Sicherstellung und Aufbewahrung von Kulturgütern in den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen erfolgte, welche Truppen daran beteiligt waren und inwieweit es spezielle Aufträge der westlichen Regierungen gab, Kulturgüter als Beute in die Siegerstaaten abzuführen. Der zweite Teil des Buches ist den Rückerstattungen aus den westlichen Besatzungszonen an die ehemaligen besetzten Staaten, den Rückerstattungen an die vom Naziregime verfolgten Personen und den diesbezüglichen rechtlichen Fragen gewidmet. Es werden die verschiedenen Bemühungen um eine einheitliche Restitutionspraxis erläutert und die diesbezüglichen Verhandlungen, Verträge und deren rechtliche Wirkungen gewertet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Danksagung;7
2;Inhaltsübersicht;9
3;Inhaltsverzeichnis;11
4;Abkürzungsverzeichnis;21
5;Einleitung;25
6;1. Kapitel: Vorwort zu Teil 1;34
7;2. Kapitel: Völkerrechtliche Grundlagen für den Kulturgüterschutz während des Zweiten Weltkrieges;41
8;3. Kapitel: Anfänge des Kulturgüterschutzes der westlichen Alliierten während des Zweiten Weltkrieges;55
9;4. Kapitel: Grundlegende Rechtsnormen der westlichen Alliierten zum Schutz der Kulturgüter;83
10;5. Kapitel: Alliierte Militärführung und der Kulturgüterschutz;90
11;6. Kapitel: Besetzung Deutschlands durch die Alliierten;108
12;7. Kapitel: Alliierte Kulturgüterschutzoffiziere in Nordwesteuropa;123
13;8. Kapitel: T- Force-Einheiten;158
14;9. Kapitel: Operation Goldcup;185
15;10. Kapitel: Geheimdienst und militärischer Abwehrdienst im Zusammenhang mit den Beutekunstwerken;212
16;11. Kapitel: Vorwort zu Teil 2;240
17;12. Kapitel: Erste Vorbereitungen für Restitutionsmassnahmen nach Beendigung des Krieges;242
18;13. Kapitel: Politischer Schutz der Kulturgüter durch die USA mittels Importbestimmungen und die Diebstähle ihrer Soldaten;268
19;14. Kapitel: Erste internationale Verhandlungen und Konferenzen der Alliierten während des Krieges und ihr Einfluss auf den Kulturgüterschutz und die Restitution;292
20;15. Kapitel: Alliierte Politik bezüglich der Restitutions- und Reparationsfragen bis zum Kriegsende und zu den Friedensverhandlungen;302
21;16. Kapitel: Alliierte Planungen bezüglich einer Restitutionspolitik von Kulturgütern;316
22;17. Kapitel: Organisation der MFAA nach der Auflösung von SHAEF;362
23;18. Kapitel: Anfänge der Restitutionen und Reparationen nach Beendigung der Kriegshandlungen;384
24;19. Kapitel: Alliierter Kontrollrat und die Restitutionsbestimmungen;422
25;20. Kapitel: Beginn der Restitution von Kulturgütern in den westlichen Zonen unter Berücksichtigung der Ost-West-Problematik;444
26;21. Kapitel: Äussere Restitution von Kulturgütern in der amerikanischen und der britischen Zone;466
27;22. Kapitel: Restitutionsgesetzgebung in der amerikanischen Zone;495
28;23. Kapitel: Restitutionsgesetzgebung in der britischen Zone;529
29;24. Kapitel: Rückerstattungsgesetzgebung in den westlichen Sektoren Berlins und in der französischen Zone;552
30;25. Kapitel: Beendigung der Restitutionen von Kulturgüter in der amerikanischen und britischen Zone;565
31;26. Kapitel: Schlussbetrachtungen;583
32;Zusammenfassung;590
33;Summary;594
34;Quellenübersicht;597


15. Kapitel: Alliierte Politik bezüglich der Restitutionsund Reparationsfragen bis zum Kriegsende und zu den Friedensverhandlungen (S. 265-266)

I. Einleitung

Die Restitutionspolitik in den Jahren 1944 bis 1946 war sehr uneinheitlich und änderte sich aufgrund der internationalen Verhandlungen und der daraufhin gegründeten Kommissionen und Organisationen immer wieder. In der European Advisory Commission (EAC) konnte keine entscheidende Lösung gefunden werden, da insbesondere die Sowjetunion an einer zu genauen Regelung gar nicht interessiert war. Auch die USA waren bis kurz vor Kriegsende nicht in der Lage, eine gesamtheitliche Planung für ein Nachkriegsdeutschland darzustellen.

Die verschiedenen internationalen Konferenzen halfen teilweise, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um in Europa, vor allem in Deutschland, wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen. Die Interessen der Alliierten waren dabei nicht dieselben, was in den verschiedenen Planungen und Konzepten zum Ausdruck kam. Die Problematik der Reparationen war für die Sowjetunion und die europäischen Staaten von zentraler Bedeutung, während für Grossbritannien und die USA von Wichtigkeit war, dass in Deutschland keine Machtvakuum entstand und eine geordnete demokratische Politik eingeführt werden konnte.

Im Laufe dieses Prozesses traten die Beratungen über eine Restitution in den Hintergrund. Sie basierten jedoch vielfach auf den Tendenzen der einzelnen Konferenzen und wurden auch von den diesbezüglichen Gremien ausgiebig besprochen. Die amerikanische Restitutionspolitik war immer wieder geprägt von Einzelpersonen, die selbst Initiative ergriffen und die Problematik angingen. Je eindeutiger sich die bevorstehende Niederlage des Deutschen Reiches abzeichnete, desto eifriger bemühten sich insbesondere auch in den USA einzelne Gruppierungen um eine klare Politik bezüglich der Auffindung und Rückschaffung von Kulturgütern.

Aber immer noch kümmerte sich die amerikanische Regierung nicht um ein gemeinsames politisches Vorgehen zur Bewältigung der Nachkriegsproblematik. Noch im Oktober 1944 schrieb Roosevelt an Staatssekretär Cordell Hull, dass er ungern Pläne schmiede für ein Land, das die Alliierten noch nicht eingenommen hatten. Im Gegensatz zu den Briten und den anderen europäischen Staaten, die in ihren Departementen, Kommission und anderen Gremien die Nachkriegszeit planten und Studien entwarfen, gab es nur wenige amerikanische Regierungsstellen und Kommissionen, die sich mit einer solchen Planung befassten und sich mit den damit verbundenen Problemen auseinandersetzten.

Grund dazu war nicht nur der fehlende Entscheidungswille des Präsidenten, zu entscheiden, sondern auch die strikte Deutschlandpolitik des Finanzministers Morgenthau. Dieser entwickelte in seinem Departement einen eigenständigen Wirtschaftsplan für Deutschland, welcher sich auf die gesamte Politik der USA in den Jahren 1944 bis 1945 auswirkte. Um die gesamte Restitutionspolitik und nicht zuletzt deren Scheitern zu verstehen, ist die nachfolgende allgemeine Darstellung der politischen Verhältnisse in Washington und in London unerlässlich. Diese Verhältnisse widerspiegeln sich sodann auch in der Restitutionspolitik von Kulturgütern.

II. Internationale Verhandlungen bezüglich Deutschland

1. Politische Vorkehrungen der USA für eine Besetzung Deutschlands

a) Militärische Weisungen der USA an ihre Streitkräfte in Europa

Im Dezember 1943 war General Eisenhower zum Oberbefehlshaber der alliierten Landungstruppen in Frankreich ernannt worden. Auf sein wiederholtes Verlangen hatten die Vereinigten Stabschefs in Washington schliesslich eine Direktive über Deutschland beschlossen und übermittelten diese General Eisenhower am 28. April 1944 unter dem Aktenzeichen CCS 551.1076 Die CCS 551 wird allgemein dem amerikanischen Kriegsministerium zugeschrieben, obwohl, wie es heisst, auch das Aussenministerium wichtige Beiträge beigesteuert haben soll


Thomas Armbruster, Kriminalpolizei Zug, Schweiz.


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