Arnold / Tillmanns | Bundesurlaubsgesetz | Buch | 978-3-648-11240-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 784 Seiten, Buch, Format (B × H): 156 mm x 224 mm, Gewicht: 1110 g

Reihe: Haufe Recht Kommentar

Arnold / Tillmanns

Bundesurlaubsgesetz

Der aktuelle Praxiskommentar zum Bundesurlaubsgesetz

Buch, Deutsch, 784 Seiten, Buch, Format (B × H): 156 mm x 224 mm, Gewicht: 1110 g

Reihe: Haufe Recht Kommentar

ISBN: 978-3-648-11240-3
Verlag: Haufe


Von der Entstehung des Urlaubsanspruchs im Einzelfall bis hin zur Berechnung des Teilurlaubs - mit diesem Praxiskommentar lösen Sie alle Fragen des Urlaubsrechts schnell und sicher. Neben der ausführlichen Kommentierung des gesamten BUrlG erhalten Sie zusätzlich rechtssichere Informationen zu urlaubsrechtlich relevanten Vorschriften aus dem.
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG),
- Mutterschutzgesetz (MuSchG),
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Zahlreiche Beispiele und Hinweise erleichtern Ihnen die Auslegung und Anwendung der urlaubsrechtlichen Vorschriften und garantieren Ihnen eine sichere und zeitsparende Umsetzung in die Praxis.

 

Neu in der 4. Auflage u.a.:

- Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH
- Urlaubsanspruch bei Wechsel der Arbeitszeit
- Rechtsprechung zum Verfall von Urlaub und zu Hinweispflichten des Arbeitgebers sowie zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen
- Umfangreiche Kommentierung zu den Ländergesetzen zum Bildungsurlaub

Mit dem Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz verschaffen Sie sich bei Spezialfragen in der personalrechtlichen Praxis und in der anwaltlichen Beratung jederzeit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Dank erstklassigem Autorenteam erhalten Sie Informationen aus erster Hand. Dabei orientiert sich der Kommentar an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist für den Praktiker und Juristen unverzichtbar.

Die Inhalte und Ihre Vorteile
- Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
Umfassende Darstellung der aktuellen BAG- und EuGH-Rechtsprechung, z. B. zur Beantragung und zum Verfall von Urlaub. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer über den noch bestehenden Urlaub informieren und auf den drohenden Verfall hinweisen. Mit dem Kommentar handeln Sie rechtssicher und gesetzeskonform.

- Alle wichtigen Rechtsgrundlagen rund um das Thema Urlaub
Kommentiert werden neben den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes auch weitere urlaubsrechtlich relevante Vorschriften, z. B. aus dem MuSchG, BEEG, JArbSchG, PflegeZG und SGB IX. Sie erhalten somit alle wichtigen Informationen aus einer Quelle. Ergänzt wird die Kommentierung durch eine ausführliche Erläuterung der Bildungsurlaubsgesetze der Länder sowie durch Hinweise zum Sonderurlaub in der Kinder- und Jugendpflege und zu Fragen der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

- Sicherheit bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen
Das erfahrene und renommierte Autorenteam erläutert die Regelungen zum Urlaubsrecht detailliert, verständlich und praxisgerecht.

- Erleichterte und zeitsparende Umsetzung in die Praxis
Dank vieler Hinweise und Praxis-Beispiele erleichtern Sie sich die Umsetzung in die Praxis und sparen auch bei Spezialfragen wertvolle Zeit.

Bestens geeignet für
- Personalverantwortliche in Unternehmen
- Rechtsanwälte und Arbeitsrichter
- Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- Behörden und Hochschulen
- Bibliotheken und Gerichte

 

Die Herausgeber

Die Vorsitzenden Richter am LAG Baden-Württemberg Manfred Arnold (a.D.) und Christoph Tillmanns sind namhafte Experten im deutschen Arbeitsrecht.
Arnold / Tillmanns Bundesurlaubsgesetz jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Teil 1: Gesetzestexte
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG)
- Internationale Rechtsgrundlagen: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02
- Richtlinie 2010/18/EU
- Richtlinie 2003/88/EG
- Urlaubsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO - Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub)

Teil 2: Einleitung

Teil 3: Kommentierung zum Bundesurlaubsgesetz
- § 1 Urlaubsanspruch
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Dauer des Urlaubs
- § 4 Wartezeit
- § 5 Teilurlaub
- § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen
- § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- § 9 Erkrankung während des Urlaubs
- § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
- § 11 Urlaubsentgelt
- § 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit
- § 13 Unabdingbarkeit
- § 14 BerlinKlausel
- § 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen
- § 15a Übergangsvorschrift
- § 16 Inkrafttreten

Teil 4: Kommentierung sonstiger urlaubsrechtlicher Vorschriften
- § 125 SGB IX - Zusatzurlaub
- § 127 SGB IX - Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit
- § 19 JArbSchG - Urlaub
- § 15 BEEG - Anspruch auf Elternzeit
- § 16 BEEG - Inanspruchnahme der Elternzeit
- § 17 BEEG - Urlaub
- § 18 BEEG - Kündigungsschutz
- § 19 BEEG - Kündigung zum Ende der Elternzeit
- § 20 BEEG - Zur Berufsbildung Beschäftigte;in Heimarbeit Beschäftigte
- § 21 BEEG - Befristete Arbeitsverträge
- § 3 PflegeZG - Pflegezeit
- § 17 MuSchG - Erholungsurlaub
- Urlaub bei Eignungsübungen
- Sonderurlaub in der Kinder und Jugendpflege
- Ländergesetze zum Bildungsurlaub
- Urlaub - Lohnsteuer und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung


§ 1 Urlaubsanspruch

1 Allgemeines

Der Anspruch auf Urlaub als Zeit der bezahlten Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zweck der Erholung gehört zu den grundlegenden Ansprüchen eines jeden Arbeitsverhältnisses. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt einen Mindeststandard vor, der jedoch oft und mit vielfältigen Varianten durch kollektive und/oder arbeitsvertragliche Regelungen ergänzt wird. Das BUrlG regelt bundeseinheitlich einen Mindestanspruch für Arbeit nehmer auf bezahlten Erholungsurlaub. Zuvor bestand bis 1945 kein allgemeiner gesetzlicher Urlaubsanspruch. Anerkannt war jedoch, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Erholungsurlaub zustand. Er wurde aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§§ 242, 618 BGB) abgeleitet bzw. bedurfte der einzel oder tarifvertraglichen Regelung. Nach 1945 entstanden auf Landesebene erste gesetzliche Regelungen des Urlaubsanspruchs, die mit dem Bundesurlaubsgesetz vom 8.1.19632 abgelöst wurden (§ 15 Abs. 2 BUrlG). In Kraft blieben nur die landesrechtlichen Bestimmungen über den Urlaub für Opfer des Nationalsozialismus und für solche Arbeitnehmer, die geistig oder körperlich in ihrer Erwerbsfähigkeit behindert sind (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BUrlG).


Tillmanns, Christoph
Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg

Arnold, Manfred
Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg


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